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Greening

BfN: Ökologische Vorrangflächen haben keinen Nutzen

Luzernefeld
am Dienstag, 18.08.2020 - 17:20 (7 Kommentare)

Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) fördern die biologische Vielfalt laut Bundesamt für Naturschutz (BfN) bisher nicht. Um die Biodiversität zu erhöhen, müssten 15 bis 20 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen zu ÖVF erklärt werden.

Das Instrument der ÖVF verfehle die Greening-Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der aktuellen Förderperiode. Dies teilte BfN-Präsidentin Beate Jessel mit, die das Institut für Agrarökologie und Biodiversität (IFAB) und das Thünen-Institut mit der Studie beauftragte.

Forschungsergebnisse sollen Grundlage für Förderpolitik der GAP bilden

Sowohl qualitativ als auch quantitativ sollten die Greening-Maßnahmen strenger gestaltet werden. Ansonsten ließe sich laut Jessel der Biodiversitätsverlust in der Europäischen Union nicht mehr stoppen.

Bei der Gestaltung der künftigen GAP müssten wissenschaftliche Untersuchungen wie die Studie des BfN berücksichtigt werden. Rainer Oppermann, Leiter des IFAB, forderte eine nachgewiesene Wirksamkeit einzelner Maßnahmen, bevor es in den GAP-Verhandlungen zu deren Verabschiedung kommt.

Deutlich höherer ÖVF-Anteil gefordert

Konkret nennt die BfN-Präsidentin breitere Blühstreifen und vernetzte Blüh- und Schonstreifen als wirksame Maßnahmen. Auf 15 bis 20 Prozent der ökologisch hochwertigen Agrarflächen müsse der ÖVF-Anteil ausgeweitet werden, um nationale Ziele der biologischen Vielfalt erreichen zu können.

Brachen zeigten laut Studie erst ab einem Anteil von 10 Prozent nennenswerte Effekte, momentan liege der Anteil bei 3 Prozent. Blühstreifen sollten auf einer Mindestbreite von 12 Metern angelegt und bis Februar des Folgejahres erhalten werden.

Auch beim Grünland empfiehlt die Studie, Blühstreifen anzulegen. Hier sei zudem für die Unterstützung von Bodenbrütern eine teilweise Bewirtschaftungsruhe von mindestens acht Wochen im Frühjahr oder Frühsommer ratsam. Schließlich wären voraussichtlich mehr Landwirte bereit, auf Ackerflächen Säume sowie Brach- und Pufferstreifen anzulegen, wenn sich die Definition für Grünland in der GAP an einem Stichtag orientieren würde.  

Auch die Verwaltung soll an Biodiversität mitwirken

Um ökologische Ziele zu erreichen, müssten laut Jessel die Umwelt- und Naturschutzbehörden des Bundes und der Länder einbezogen werden. Entscheidend sei darüber hinaus eine Zusammenarbeit von Umweltschutz und Landwirtschaft.  

Weniger starre Vorgaben auf Ebene der Verwaltung sollten die Landwirte bei den Umweltmaßnahmen unterstützen: Hilfreich wäre es, das jährliche Mulchen auf Brachen nicht mehr vorzuschreiben. Außerdem sollten ÖVF leichter mit Maßnahmen aus der Zweiten Säule kombiniert und Flächen einfacher zu mehrjährigen Brachen erklärt werden können.

Mit Material von Agra Europe (AgE)

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