Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Energiepreisbremsen

Biogas: Koalition verringert Gewinnabschöpfung - 9 Cent Marge

Biogasanlage
am Mittwoch, 14.12.2022 - 10:44 (1 Kommentar)

Die Koalition reduziert die Gewinnabschöpfung für Biogasanlagen. Betreibern bleibt ein höherer Sicherheitszuschlag.

Die Ampelfraktionen haben sich auf Änderungen bei der geplanten Erlösabschöpfung für Biogasanlagenbetreiber verständigt. Wie in Koalitionskreisen verlautete, soll der Sicherheitszuschlag bei Biogasanlagen auf 9 Cent/kWh angehoben werden.

(Anmerkung der Redaktion v. 2.1.2023: Der Bundestag hat das Gesetz inzwischen beschlossen. Der Sicherheitszuschlag beträgt 9 Cent/kWh und nicht, wie in einer früheren Version dieser Meldung behauptet, insgesamt 12 Cent. Das hatten einige Abgeordnete des Bundestages in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Bundestagsbeschluss fälschlich so dargestellt. Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) gegenüber der Redaktion agrarheute mittlerweile klargestellt hat, ist eine Addition mit dem Zuschlag von 3 Cent, der für sonstige Stromerzeugungsanlagen gilt, nicht vorgesehen. Für die Auslegung, dass der Sicherheitszuschlag 3 Cent plus 9 Cent und damit insgesamt 12 Cent pro Kilowattstunde betragen soll, gebe es keine rechtliche Grundlage, so eine Sprecherin des BMWK.)

Bagatellregelung für kleine Biogasanlagen angepasst

Eine Anpassung soll es auch bei der Bagatellregelung für kleine Biogasanlagen geben. Bei den Anlagen mit bis zu 1 MW soll nun nicht mehr auf die installierte Leistung, sondern auf die Bemessungsleistung abgehoben werden. Sie ergibt sich aus dem Quotienten aus den tatsächlich produzierten Kilowattstunden und der Zahl der Stunden in einem Jahr.

FDP begrüßt Nachbesserung am Habeck-Entwurf

Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carina Konrad, begrüßte den Kompromiss, nachdem die ersten Entwürfe des Bundeswirtschaftsministeriums zur Ausgestaltung der Strompreisbremse noch erhebliche Schwächen aufgewiesen hätten. Vor allem bei der Ausgestaltung des Mechanismus, mit dem Übererlöse abgeschöpft werden sollten, sei die besondere Rolle der Biogasanlagen in der Energieerzeugung nicht ausreichend berücksichtigt worden, sagte Konrad.

Für ihre Fraktion sei es in den Verhandlungen von Anfang an ein Ziel gewesen, dass Anlagenbetreiber nicht systematisch benachteiligt werden, betonte die FDP-Politikerin. Vor dem Hintergrund der Preissteigerungen bei Anlagentechnik, Wartung und Reparatur sowie vor allem angesichts der aktuell höheren Substratkosten sei es daher richtig und wichtig, den Sicherheitszuschlag anzupassen.

Nachteile für flexibilisierte Anlagen abgewendet

Nicht akzeptabel sei zudem der Vorschlag des Wirtschaftsressorts gewesen, die vorgesehene Bagatellgrenze von 1 MW an der installierten Leistung festzumachen. Dies hätte Konrad zufolge besonders diejenigen Biogasanlagenbetreiber benachteiligt, die ihre Anlagen flexibilisiert haben, um Stromspitzen abfangen zu können.

Die FDP habe nun erreicht, dass die Bemessungsleistung als Maßstab genommen werde. Damit setze man EU-Vorgaben national mit Augenmaß um. Die Liberale spielt damit darauf an, dass die Brüsseler Pläne für eine Gewinnabschöpfung eine Orientierung an der installierten Leistung vorsehen.

Der Bundestag wird das Gesetzespaket zur Einführung der Strom- und Gaspreisbremsen voraussichtlich morgen (15.12.) in zweiter und dritter Lesung beschließen.

Mit Material von AgE
Das agrarheute Magazin Die digitale Ausgabe April 2023
agrarheute_magazin_composing

Kommentar

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...