In Straßburg stimmten die Parlamentarier dafür, dass die Biokraftstoffe der ersten Generation ab 2019 auf keinen Fall mehr als 7 Prozent des Endverbrauchs im Straßen- und Schienenverkehr ausmachen dürfen. Sobald der Rat den neuen Regeln zugestimmt hat, können diese in Kraft treten.
Beschlossen wurde außerdem, dass bis 2030 bei den Kraftstoffen für den Transport ein Mindestanteil von 14 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen muss. Dabei gelten aber für einzelne alternative Treibstoffe unterschiedliche Gewichtungen, weshalb der Anteil tatsächlich geringer ausfallen kann.
So dürfen Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen mit dem Faktor zwei, Elektromobilität mit dem Faktor vier und der elektrisch betriebene Schienenverkehr mit dem Faktor 1,5 hochgerechnet werden.
Ein Drittel erneuerbare Energien bis 2030
Der Anteil der fortgeschrittenen Biokraftstoffe und von Biogas soll laut Trilog-Vereinbarung im Jahr 2025 mindestens 1 Prozent und bis 2030 mindestens 3,5 % betragen.
Insgesamt soll der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Energieverbrauch in der Europäischen Union bis zum Jahr 2030 auf 32,5 Prozent steigen.
Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) zeigte sich erfreut über das Abstimmungsergebnis. Aus Sicht des Verbandes sollte die Bundesregierung zügig Maßnahmen ergreifen um das Klimaschutzpotential von Biokraftstoffen durch höhere Anteile im Kraftstoffmix auszuschöpfen.
Derzeit liegt der energetische Biokraftstoffanteil im Verkehr in Deutschland lediglich bei 4,6 Prozent.
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