Die Europäische Kommission hat der Bundesregierung noch keine zeitliche Frist gesetzt, bis wann die Düngeverordnung angepasst sein muss. Das hat ein Kommissionsprecher heute gegenüber AGRA-EUROPE bestätigt. Das Kollegium habe hierzu noch keine Entscheidung getroffen.
Zweitverfahren gegen Deutschland
Nicht unmittelbar bevor steht zudem ein Zweitverfahren gegen Deutschland, bei dem es um die Festsetzung von Strafzahlungen wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie geht. Man befinde sich zum „gegenwärtigen Zeitpunkt“ noch nicht in diesem Stadium, stellte der Sprecher klar. Momentan werde intensiv daran gearbeitet, eine „rasche Einhaltung des Urteils sicherzustellen und eine weitere Verweisung an den Gerichtshof zu vermeiden“.
Man stehe mit den deutschen verantwortlichen Stellen in „regelmäßigem Kontakt“, um bei der Einhaltung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2018 Unterstützung zu leisten. Ziel sei es, die ordnungsgemäße Umsetzung der Nitratrichtlinie zu gewährleisten.
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Strafzahlungen von bis zu 860.000 Euro am Tag möglich
Dem Sprecher zufolge kann die EU-Kommission den Fall an den EuGH zurückverweisen und die Verhängung finanzielle Sanktionen vorschlagen, sollte Deutschland der Gerichtsentscheidung nicht nachkommen. Die Strafzahlungen könnten sich auf bis zu 860.000 Euro am Tag belaufen.
Im Laufe des heutigen Tages wollen die Staatssekretäre im Bundeslandwirtschaftsministerium und im Bundesumweltministerium, Dr. Hermann Onko Aeikens und Jochen Flasbarth, mit Beamten der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission das weitere Vorgehen beraten.