Das hat der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, anlässlich des Entschließungsantrages Sachsen-Anhalts am Freitag deutlich gemacht. Gleichzeitig rief Fuchtel die Länder dazu auf, ihre Kompetenzen im landwirtschaftlichen Bodenrecht zu nutzen und gesetzliche Änderungen vorzunehmen. Der Entschließungsantrag wurde in die Ausschüsse überwiesen.
Forderungen weitestgehend unterstützt
Fuchtel begrüßte insbesondere folgende Forderungen:
- Gleichstellung einer Flächenübertragung im Zuge von Anteilsverkäufen mit dem bloßen Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke
- Absenkung der geltenden Grenze für die Erhebung der Grunderwerbsteuer bei Anteilskäufen von 95 Prozent
- Wegfall der doppelten Grunderwerbsteuer für Siedlungsunternehmen beim Wiederverkauf von Flächen nach dem gesetzlichen Vorkaufsrecht
- größere Transparenz auf dem Boden- und Pachtmarkt
Der Staatssekretär kritisierte allerdings, dass viele Länder die bestehende Anzeigepflicht von Landpachtverträgen nicht durchsetzten. Zudem wies er darauf hin, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Formulierungsvorschlag für eine Einbeziehung von Anteilskäufen in das Bodenrecht erarbeitet habe, so dass die Länder „über das Rüstzeug verfügen“.
Niedere Grunderwerbssteuer "reine Kosmetik"
„Grund und Boden gehört in die Hände ortsansässiger Landwirte“, betonte die Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Prof. Claudia Dalbert (Bündnis 90/ Die Grünen). Sie verwies auch auf das gemeinsame Ziel, einen Ausverkauf der Landwirtschaft an Kapitaleigner zu verhindern. Die Landwirtschaft brauche ein Gesicht, sonst drohten massive Akzeptanzprobleme.
Dalbert forderte den Bund auf, seine Möglichkeiten bei der Grunderwerbsteuer zu nutzen. Die vom Bundesfinanzministerium in Aussicht gestellte Absenkung der Besteuerungsgrenze bei Anteilskäufen auf 90 Prozent bezeichnete sie als „reine Kosmetik“.
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