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Umbau der Tierhaltung

Borchert-Kommission bezieht Stellung: Ohne Geld geht es nicht weiter

Die Borchert-Kommission will ihre weitere Unterstützung für Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir davon abhängig machen, ob im Bundeshaushalt 2024 ausreichend Mittel für den Umbau der Tierhaltung vorgesehen sind. Damit dürften die Haushaltsberatungen im Herbst entscheidend für die Kommissionsmitglieder sein.
am Montag, 05.06.2023 - 11:16 (Jetzt kommentieren)

Nach Monaten des Druckausübens auf die Bundesregierung hat die Borchert-Kommission nun erklärt, ihre Arbeit fortzusetzen – sofern im nächsten Bundeshaushalt die Finanzmittel bereitgestellt werden.

Wie es mit dem Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung mit dem ehemaligen Landwirtschaftsminister Jochen Borchert an der Spitze weiter geht, war in den letzten Wochen nicht absehbar. Zwar hatte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir immer wieder erklärt, auf den Ergebnissen der Kommission aufbauen zu wollen, doch die Kommissionsmitglieder verloren zusehends die Geduld.

Im September 2022 hatte die Borchert-Kommission Özdemirs Mandat zur Fortsetzung ihrer Arbeit zwar angenommen, sie aber wegen des fehlenden Finanzierungskonzepts zum Umbau der Tierhaltung ruhen lassen. Damit versuchten die Kommissionsmitglieder, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Druck auf die Regierung auszuüben. Obwohl noch immer kein Finanzierungskonzept vorliegt, nimmt die Kommission ihre Arbeit jetzt wieder auf.

Borchert-Kommission: Haushalt 2024 muss Klarheit für die Tierhaltung bringen

In seiner Stellungnahme erklärt das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung, seine Arbeit fortzusetzen und sich zugleich in den kommenden Monaten mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die finanziellen Voraussetzungen für den Umbau der Tierhaltung geschaffen werden. „Klarheit muss der Haushalt 2024 bringen“, heißt es in dem Statement. Ohne ausreichende Finanzausstattung und Verlässlichkeit der Zahlungen werde das Gremium seine Arbeit beenden.

Die zuletzt erfolgten Änderungen im Bau- und Umweltrecht, die Anfänge bei der Tierhaltungskennzeichnung sowie die Überlegungen zur Einführung einer Tierwohlprämie erkenne die Borchert-Kommission an. Eine hinreichende Grundlage für den Umbau sehen die Kommissionsmitglieder darin aber nicht.

Langfristige Verträge für Tierwohlprämien fehlen

Erneut betont die Kommission, dass es ohne langfristige staatliche Tierwohlprämien nicht gelingen werde, das Tierwohl im gesamten Sektor auf ein hohes Niveau zu bringen. Nach den Plänen der Bundesregierung solle es für die Schweinehalter im Rahmen des Bundesprogramms jedes Jahr Förderbescheide unter dem Vorbehalt der „Verfügbarkeit der jeweils erforderlichen Haushaltsmittel“ geben. Die Kommission wiederholt ihre Forderung über zehnjährige Vertragslaufzeiten.

Außerdem müsse die Umstellung auf ein höheres Tierwohl bei einer nennenswerten Anzahl konventioneller und ökologischer Betriebe erst einmal erfolgen, wofür es einer ausreichenden Finanzausstattung bedürfe. Der von der Bundesregierung bereitgestellte Betrag von 1 Mrd. Euro für den Schweinesektor bis 2026 reiche allenfalls für einen Einstieg in den Umbau. Ab 2027 sei die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln zudem nicht mehr gesichert.

Nach Einschätzung der Kommission führen die jetzigen Pläne dazu, dass nur eine kleine Gruppe von Betrieben das Angebot nutzen wird – nämlich Schweinehalter, die ihre Tiere bereits in der Haltungsform Bio, Außenklima oder Auslauf unterbringen.

„Eine Frage des Gestaltungswillens“

Darüber hinaus weist die Borchert-Kommission darauf hin, dass Änderungen beim gesetzlichen Mindeststandard nach derzeitigem Stand dazu führen können, dass sich die Förderhöhen zum 1. Januar eines Jahres anpassen können. Schon 2020 habe die Kommission der Bundesregierung geraten, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass verpflichtende, nationale Zahlungen auch dann möglich sind, wenn der deutsche Standard deutlich über dem EU-Standard liegt. Schließlich erinnern die Experten daran, dass sich der Mittelbedarf durch die Einbeziehung weiterer Tierarten deutlich erhöhen wird.

Zur beinahe erfolgten Einigung zwischen den Koalitionspartnern auf die entscheidende Frage des Finanzierungskonzepts vor wenigen Wochen findet die Kommission deutliche Worte: „Die Finanzierungsoptionen sind seit Anfang 2020 bekannt. Sie haben sich nicht geändert und werden sich voraussichtlich auch nicht ändern. Es ist eine Frage des Gestaltungswillens innerhalb der Bundesregierung und des Bundestages, jetzt eine Entscheidung zu treffen und umzusetzen.“

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