Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel (Grüne) will im zweiten Quartal 2023 einen Gesetzentwurf zum Schutz der aktiven Landwirte am Bodenmarkt vorlegen. Einen entsprechenden Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bestätigte ein Sprecher des Ministeriums gegenüber agrarheute.
Vogel sagte: „Boden ist zum Spekulationsobjekt geworden“. Aktive Landwirte hätten immer häufiger Schwierigkeiten, Flächen für ihre Betrieb zu kaufen. Darum soll ein Agrarstrukturgesetz den Flächenkauf durch branchenfremde Investoren verhindern und somit auch den Preisanstieg dämpfen.
Eckpunkte liegen den Verbänden zur Stellungnahme vor
Einen solchen Gesetzentwurf hatte Vogel allerdings im März 2020 schon einmal angekündigt. Damals hatte der Minister einen breiten Dialog zugesagt, um daraus ein agrarpolitisches Leitbild zu entwickeln, das dann im Laufe des Jahres 2021 in ein Agrarstrukturgesetz münden sollte. Eine solche Regelung wurde auch bereits im 2019 beschlossenen Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt. Bis heute wurde aber noch kein entsprechendes Gesetz vom Landtag verabschiedet.
Stattdessen forderte der Landtag das Agrarministerium im Januar 2022 auf, auf Basis des agrarstrukturellen Leitbildes ein Agrarstrukturgesetz zu erarbeiten.
Nach Angaben des Ministeriums wurden „wesentliche Elemente des Gesetzentwurfs“ den Verbänden im Dezember vorgestellt. Im Frühjahr sollen die Schwerpunkte des Entwurfs in einer Veranstaltungsreihe diskutiert werden.
Vorkaufsrecht zum landwirtschaftlichen Verkehrswert angedacht
Laut dpa will die Landesregierung den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen künftig so regeln, dass die Prüfung von Flächenverkäufen grundsätzlich auf den landwirtschaftlichen Verkehrswert abstellt. Zu diesem Preis sollen Landwirte ein Vorkaufsrecht ausüben dürfen. Davon verspricht sich Vogel eine stark preisdämpfende Wirkung.
Von 2007 bis 2019 haben sich die Kaufpreise landwirtschaftlicher Flächen in Brandenburg fast vervierfacht. Etwa ein Viertel der Flächen, die in den letzten Jahren verkauft wurden, gingen dem Ministerium zufolge durch Kauf an Nichtlandwirte. Ein weiteres Viertel wurde durch Schenkung, unter anderem auf dem Weg der vorweggenommenen Erbfolge, an Nichtlandwirte übertragen.
Bauernverband fordert vollständigen Gesetzentwurf
Der Landesbauernverband erklärte, er werde zu den Eckpunkten des geplanten Agrarstrukturgesetzes keine Stellungnahme abgeben können. LBV-Präsident Henrik Wendorff sagte, eine Stellungnahme zum jetzigen Zeitpunkt ohne die volle Vorlage des Gesetzentwurfs werde der hohen Bedeutung der Sache nicht gerecht.
So sehr sich die Mitarbeiter des Ministeriums vermutlich auch abmühten, so wenig überzeugend seien die vielfachen Ankündigungen des Ministers zum Agrarstrukturgesetz, die letztlich nur in „Entwurfseckpunkteauszügen“ endeten. Langsam bekomme man das Gefühl, die Bündnisgrünen wollten das Problem immer nur beschreiben, aber nicht lösen.
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