Mit dem Ziel, den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu verringern, will das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium ab dem 1. Juni die Arbeitshilfe „Betriebsintegrierte Kompensation“ in Kraft setzen. „Der Erlass soll Investoren, Landwirten beziehungsweise Bauherren die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen erleichtern. Zudem soll mit dem Erlass die „Erhöhung des Entsiegelungsfaktors bei der Kompensation durch den Abriss von Hochbauten“ neu geregelt werden.
Landwirte sind stärker in die Umsetzung eingebunden
Bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen soll eine Prüfung erfolgen, ob der Ausgleich auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung sowie durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts dienen, erbracht werden kann. Landwirte sollen mit der Neuregelung in die Lage versetzt werden, selber Projekte umzusetzen, die zu einer dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds führen. Ein wichtiger und gewollter Nebeneffekt sei dabei, Landwirten zusätzliche Einkommensmöglichkeiten zu erschließen.
Diese Maßnahmen sollen möglich sein
- Extensivierung von Dauergrünland
- Umwandlung von Acker in extensives Dauergrünland
- Umwandlung von Acker in Dauergrünland
- Anlage von Brachen auf artenarmen Standorten
- Anlage von Blühstreifen
- Anlage von Wildkrautstreifen
- Anlage von Uferrandstreifen an Gräben, Bächen, Flüssen, Seen und Kleingewässern (Staudenfluren, Röhrichte)
- Schlaginterne Segregation (kleinflächige Naturschutzbrachen)
- Anlage von Feldgehölzen und Hecken
- Anlage extensiver Obstanlagen und Streuobstwiesen
- Anlage extensiver Obstanlagen und Streuobstwiesen im Komplex mit Extensivgrünland/Extensivweide
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