Mit der Maßnahme will Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner der in einigen Regionen angespannten Futterversorgung begegnen.
Sie wolle den Landwirten pragmatisch helfen, die Versorgung der Tiere zu erleichtern, sagte Klöckner. In bestimmten Regionen habe es bisher nicht ausreichend geregnet, zu wenig sei herangewachsen. Die Futtervorräte seien nach wie vor nicht aufgefüllt.
Zustimmung des Bundesrates im September erwartet
Durch eine Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, die das Kabinett heute billigte, sollen die Länder ermächtigt werden, Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel auszuweisen. In diesen Gebieten dürfen die ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke beweidet oder auch durch Schnitt für Futterzwecke genutzt werden. Eine ähnliche Sonderregelung war auch nach der Sommerdürre im vergangenen Jahr erlassen worden.
Die Erleichterung bedarf noch der Zustimmung durch den Bundesrat. Die nächste Sitzung der Länderkammer findet am 20. September statt. Die Billigung durch den Bundesrat kann als Formsache angesehen werden.
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