Heute fanden die abschließenden Verhandlungen zum Düngegesetz und zur Düngeverordnung in Berlin statt. Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) sagte am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur, es sei eine gemeinsame Linie von Bundesregierung und Ländern beim Düngerecht gefunden worden. Der Kompromiss sehe fordernde, aber für Landwirte machbare Regelungen für einen besseren Wasserschutz vor.
So seien zusätzliche Dünge-Vorgaben für Gebiete mit kritischen Nitratwerten im Grundwasser vorgesehen. Neue Techniken wie bodennahes Ausbringen von Gülle würden gefördert.
Eine entsprechende Einigung sei am Mittwoch in einem Gespräch mit Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD), dem Vorsitzenden der Länder-Agrarministerkonferenz, Christian Meyer (Grüne/Niedersachsen), Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Till Backhaus (SPD) und einem Vertreter Baden-Württembergs gefunden worden. Schmidt will die nötigen Entwürfe noch im Januar in die weitere Abstimmung geben.
Stoffstrombilanz für viehintensive Betriebe
Laut Minister Till Backhaus ist unter anderem vorgesehen, dass viehintensive Betriebe größer 2,5 Großvieheinheiten je Hektar und alle gewerblichen Betriebe ab 2018 die Stoffstrombilanz für Stickstoff und Phosphat durchführen müssen. Ausnahmen bestünden für kleinbäuerliche Betriebe mit geringer Flächenausstattung.
"Ab 2023 werden zudem alle Betriebe die Stoffstrombilanz anwenden müssen. Nun bekommen wir endlich eine ehrliche Nährstoffbilanzierung und setzen damit schließlich unsere Forderungen aus dem Koalitionsvertrag um. Dies haben wir nur unserer Beharrlichkeit gegenüber unserem Koalitionspartner zu verdanken", unterstrich SPD-Agrarsprecher Dr. Priesmeier.
"Mit dem heutigen Kompromiss verbinden wir die Hoffnung, dass wir der EU ein großes Stück entgegen gekommen sind und sie von einer Weiterverfolgung der Klage und damit eine Strafe in dreistelliger Millionenhöhe abwenden können“, hoben die beiden SPD-Politiker heute in Berlin hervor.
Düngerecht: So geht es jetzt weiter
Insgesamt wurde in der Runde zwischen Bundestag, Bundes- und Landesregierungen über 15 Punkte verhandelt.
- Das Bundeslandwirtschaftsministerium will bis zum Ende der kommenden Sitzungswoche einen überarbeiteten Entwurf der Düngeverordnung vorlegen.
- Anschließend kann das Düngegesetz in der letzten Sitzungswoche im Januar abschließend im Bundestag beraten und verabschiedet werden und der Bundesrat könnte am 31. März Gesetz und Verordnung beschließen.
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