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+++ Aktualisiert +++

Bund will Futternutzung auf Vorrangflächen erlauben

Drei Kühe stehen im Stall um einen Futtertisch
am Mittwoch, 26.08.2020 - 13:00 (Jetzt kommentieren)

Das Bundeskabinett hat heute einem Verordnungsentwurf zugestimmt, wonach auch 2020 wieder die Nutzung von Zwischenfrüchten oder Gründecke auf ökologischen Vorrangflächen erlaubt sein wird.

Mit der Entscheidung reagiert das Kabinett auf die außergewöhnliche Trockenheit in vielen Regionen Deutschlands. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte den Schritt Anfang August angekündigt.

Zuletzt habe es solche Verhältnisse in den Jahren 2018 und 2019 gegeben, so das Agrarministerium. Zwar sei die Situation durch jüngste Regenfälle in manchen Gegenden wieder besser. Allerdings seien durch knappe Ernten in den Vorjahren auch die Futtervorräte geringer.

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Stegemann: Neue Züchtungsmethoden für nachhaltige Futtererzeugung nutzen

Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, stellte fest, angesichts der aktuellen Situation sei es angebracht, dass die Bundesländer zusätzliche Flächen für Futterzwecke ausweisen könnten.

Damit Landwirte weiterhin nachhaltige Nahrungs- und Futtermittel erzeugen könnten, bräuchten sie zukünftig auch neue Pflanzenzüchtungen, betonte Stegemann. Mithilfe neuer Züchtungsmethoden könnten Pflanzen besser mit Hitze- und Trockenheitsstress umgehen, benötigen weniger Wasser und lieferten gleichzeitig hohe Erträge.

Der Agrarsprecher der Union unterstrich, den Landwirten müsse die Möglichkeit eröffnet werden, neue Züchtungstechnologien nutzen zu können. Notwendig sei ein politisches Umdenken, das auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe, und keine dogmatische Ablehnung von Technologien.

Beschluss des Bundesrates noch im September

Als Nächstes sind die Länder am Zug: Wenn die von Futterknappheit betroffenen Landwirte schnell Rechtssicherheit haben sollen, muss ein Beschluss des Bundesrates noch im September erwirkt werden.

Wie bereits 2018 und 2019 würden die Länder Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel ausweisen. Dort dürften die Landwirte Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke zu Futterzwecken nutzen.

Dies ist die aktualisierte Fassung eines Artikels vom 7. August 2020, indem die geplante Freigabe der ökologischen Vorrangflächen zu Futterzwecken angekündigt worden war.

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