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Bundesrat beschließt Düngeverordnung und rügt fachliche Mängel

Gülle wird ausgebracht und sofort eingearbeitet
am Freitag, 27.03.2020 - 11:45 (2 Kommentare)

Der Bundesrat hat die neue Düngeverordnung gebilligt. In einer Entschließung rechnen die Länder zugleich mit der Bundesregierung ab und kritisieren zahlreiche fachliche Mängel.

Bundesrat von Außen

Die Länder haben dem Druck des Bundes nachgegeben und heute in einer Sondersitzung des Bundesrates die neue Düngeverordnung durchgewunken. Einzige Änderung ist die Verschiebung des Inkrafttretens der Auflagen für die Roten Gebiete auf Januar 2021. Einem entsprechenden Antrag des Saarlandes traten noch in der Sitzung Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen bei. Bei der anschließenden Abstimmung erreichte die Übergangsfrist eine große Mehrheit. Sie war erst diese Woche vom Bund mit der EU-Kommission als Kompromisslinie ausverhandelt worden.

Auch eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, mit der ebenfalls die EU-Nitratrichtlinie umgesetzt wird, passierte den Bundesrat heute im ersten Durchgang. Mit der Änderung wird für landwirtschaftliche Flächen, die eine Hangneigung von mindestens fünf Prozent aufweisen und die an Flüsse, Bäche oder Seen grenzen, eine Pflicht zum Erhalt eines 5 Meter breiten, ganzjährig begrünten Streifens eingeführt.

In einer Entschließung rechnete die Länderkammer deutlich mit der Bundesregierung ab. Die Düngeverordnung enthalte „eine Vielzahl fachlicher Unzulänglichkeiten“, heißt es in der Erklärung. Die Verordnung sei für Landwirte und Vollzugsbehörden nur schwer umsetzbar.

Entwurf der Verwaltungsvorschrift soll bis Ende Juni vorliegen

Die Länder fordern den Bund auf, die geplante Verwaltungsvorschrift für eine einheitliche Ausweisung der Roten Gebiete bis zum 30. Juni im Entwurf vorzulegen. Nur so könnten die Länder ihrerseits die Gebietskulissen innerhalb der von der EU-Kommission geforderten Frist abgrenzen.

Rechtslücken werden nicht geschlossen

Der Bundesrat moniert bei der neuen Düngeverordnung nicht nur fachliche Mängel, sondern kritisiert auch, die Novelle schließe keine der bestehenden Rechtslücken. Im Gegenteil, mit der Ablösung des flächenbezogenen Nährstoffvergleichs durch neue Aufzeichnungspflichten gehe sogar ein unverzichtbarer Parameter zur Beurteilung der Wirkung der neuen düngerechtlichen Regeln verloren.

Hoff: Den Landwirten keine falsche Hoffnung machen

Prof. Benjamin-Immanuel Hoff, Agrarminister von Thüringen

In der heutigen Sondersitzung verzichteten die Länder absprachegemäß bei allen Tagesordnungspunkten auf Redebeiträge. Einzig der Thüringer Agrarminister Prof. Benjamin-Immanuel Hoff ergriff dennoch das Wort. Hoff sagte, die Politik sollte den Landwirten keine Hoffnung machen, durch eine Verschiebung der Abstimmung an der Düngeverordnung vorbeizukommen.

"Wir brauchen eine Düngeverodnung, weil der epische Kampf zwischen Landwirtschaft und Umwelt ein Ende haben muss", sagte Hoff. Die Länder müssten sich in der Corona-Krise auf die Stabilisierung der Wirtschaft konzentrieren und nicht nächste Woche erneut zusammenkommen, um auf derselben Grundlage über eine Düngeverordnung abzustimmen.

Bund verweist auf finanzielle Unterstützung

Die Staatsekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Beate Kasch, erklärte: „Wir erwarten nun das klare Signal von der EU-Kommission, dass sie von einer Klageerhebung und damit verbundenen, massiven Strafzahlungen absieht.“

Kasch unterstrich, dass der Bund die Landwirte bei der Umsetzung der neuen Regelungen finanziell unterstützen werde. Schwerpunkt wird die Förderung von Investitionen in Lagerung, Ausbringungstechnik und Aufbereitung von Gülle im Rahmen eines neuen Bundesprogramms sein. Der Koalitionsausschuss hatte im Januar beschlossen, zu diesem Zweck 1 Mrd. Euro für die Jahre 2021 bis 2024 zur Verfügung zu stellen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze sprach von einem "echten Kraftakt". Sie verstehe, dass die neuen Regeln für viele Landwirte eine Belastung darstellten. Darum würden Fördermittel bereit gestellt. Für die Verbraucher seien die neuen Düngeregeln eine Entlastung. Denn je sauberer das Grundwasser werde, desto weniger koste die Trinkwasseraufbereitung.

Wissing erwartet beschleunigten Strukturwandel

Die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber hob hervor, dass der Freistaat im Bundesrat gegen die Verordnung gestimmt habe.

Auch Rheinland-Pfalz hatte nicht für die Verordnung votiert. Der Mainzer Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing sagte, „die Bauernproteste der letzten Wochen waren ein klares Warnsignal und es hätte der Politik gut zu Gesicht gestanden, diese nicht einfach zu übergehen.“ Die Bauern würden sich durch die pauschale 20%-Düngekürzung in ihrer Existenz bedroht sehen. Die Folge dieser Politik werde ein beschleunigter Strukturwandel, das Sterben weiterer Höfe sowie eine Schwächung der ländlichen Räume sein.

Menge und Qualität der Ernte wird zurückgehen

Aus Sicht des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, ist die Entscheidung des Bundesrates ein falsches Signal an die Landwirtschaft: „Wir stehen eindeutig zum Gewässerschutz. Aber diese Verordnung ist fachlich mangelhaft“, kritisierte Rukwied. Eine bedarfsgerechte Düngung der Kulturpflanzen und Zwischenfrüchte sei zukünftig nicht mehr möglich. Dies werde Qualität und Erntemenge negativ beeinflussen und letztendlich die gesamte Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung schwächen.

Rukwied stellte fest, die Entscheidung der Länder zur Fristverlängerung für die neue Verwaltungsvorschrift zur Abgrenzung der Roten Gebiete sowie zum Inkrafttreten der dort geltenden Auflagen auf Ende Dezember 2020 sei zwar in Anbetracht der aktuellen Corona-Pandemie richtig, ändere aber nichts an der grundsätzlichen Bewertung der Düngeverordnung. Bund und Länder seien jetzt gefordert, unverzüglich die Binnendifferenzierung umzusetzen. Die Überprüfung des Messstellen-Netzes und der technischen Ausstattung der Messstellen bleibe zudem eine.

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