Die Länderkammer stimmte heute einem Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerrechts zu, den die Bundesregierung vorige Woche auf den Weg gebracht hatte. Danach wird der Mehrwertsteuersatz für Speisen in Restaurants und Gaststätten von 19 auf 7 Prozent abgesenkt. Ziel ist es, das Gastronomiegewerbe wie zum Beispiel Hofcafés zu unterstützen und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen zu mildern. Die Regelung soll ein Jahr lang gelten: vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021.
Anreize beim Kurzarbeitergeld
Arbeitgeber sollen außerdem steuerfrei das Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten aufstocken können. Die Regelung soll für Zahlungen zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 gelten. Voraussetzung: Aufstockungsbetrag und Kurzarbeitergeld zusammen übersteigen nicht 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgelts. Wird mehr gezahlt, muss nur der darüber hinaus gehende Teil versteuert werden. Das entspricht der Regelung im Sozialversicherungsrecht und soll dafür sorgen, dass die Zahlungen ungeschmälert bei den Beschäftigten ankommen.
Der Bundesrat hat keine wesentlichen Einwände gegen die Regierungspläne erhoben. Sie dürften daher Ende Mai vom Bundestag abschließend beraten werden.
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