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Bundesnaturschutzgesetz

Bundesrat bringt Insektenschutz-Pläne weiter voran

Traktoren vor dem Brandenburger Tor
am Freitag, 26.03.2021 - 13:29 (Jetzt kommentieren)

Der Bundesrat hat heute (26.03.) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes Stellung genommen. Für die geplanten Maßnahmen beim Insektenschutz äußerten die Länder kaum Änderungsbedarf.

Neben dem Klimawandel sei das Insektensterben nach Ansicht der Bundesländer die „zweite globale Krise existenziellen Ausmaßes“. Das hätten sowohl der Bericht des Weltbiodiversitätsrats von 2019 als auch die Empfehlungen der Leopoldina gezeigt.

Zur Stellungnahme des Bundesrats wird sich die Bundesregierung äußern und den Gesetzentwurf an den Bundestag weiterleiten, der anschließend in erster Lesung über den Entwurf beraten wird.

Insektenschutz soll mit Landwirtschaft vereinbar sein

Die geplanten Maßnahmen zum Insektenschutz müssten Landwirten eine verlässliche Perspektive bieten. Dabei sollten die Regelungen einerseits ambitioniert sein und andererseits für die Umsetzung einen angemessenen Zeitrahmen vorsehen. Die Rahmenbedingungen in der Landwirtschaft sollten auf den Erhalt der Biodiversität abgestimmt sein.

In einigen Bundesländern gebe es bereits ambitioniertere Vorschriften für die Anwendung von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln. Diese Entwicklung dürfe das Bundesrecht jetzt nicht in Frage stellen.

„FFH-Milliardenprogramm“ fand keine Zustimmung

Der Agrar- und der Umweltausschuss wollten dem geplanten Verbot von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten mit einem Förderprogramm – einem „FFH-Milliardenprogramm“ – begegnen. Nach der Empfehlung der beiden Ausschüsse sollte das Programm in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) eingegliedert werden. Freiwillige, kooperative Biodiversitätsmaßnahmen, insbesondere in FFH-Gebieten, hätten mit den Geldern aus dem Programm finanziert werden sollen. Diesen Vorschlag lehnten die Bundesländer mehrheitlich ab.

Ökolandbau als Beitrag für den Insektenschutz

Dennoch fanden in der Bundesratssitzung auch Vorschläge, die der Umweltausschuss allein eingebracht hat, Zustimmung unter den Bundesländern. So sprachen sich die Länder für den Schutz von Grünland und Feuchtgebieten aus.

Ein „weitreichender“ Schutz für artenreiche, extensiv genutzte Grünlandtypen, Streuobstwiesen und Flächen für den Steillagenweinbau wurde wiederum abgelehnt. Damit sprach sich der Bundesrat entgegen der Ausschussempfehlungen nicht für einen „stringenten“ Schutz bestimmter Biotope aus.

Wegen seiner positiven Wirkung auf die Biodiversität stimmten die Länder zudem für eine verlässliche finanzielle Unterstützung des ökologischen Landbaus. Daneben befürwortet der Bundesrat, die regionale Verarbeitung und Vermarktung zu stärken und „zusätzliche Aktivitäten zur Änderung des Verbraucherverhaltens“.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) begreifen die Bundesländer als Weichenstellung für den Biodiversitätsschutz. Sie fordern die Bundesregierung dazu auf, durch eine Stärkung des Ökolandbaus zur Biodiversitätsstrategie der EU und zur Farm-to-Fork-Strategie beizutragen.

Antrag aus Niedersachsen abgelehnt

Keine Mehrheit fand der Antrag Niedersachsens, Naturschutz- und Pflanzenschutzrecht besser aufeinander abzustimmen. Der Antrag sah vor, dass Bewirtschafter und Eigentümer von Flächen einen finanziellen Ausgleich erhalten, wenn sie auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten müssen. Niedersachsen befürchtet, dass der finanzielle Ausgleich in einigen Bundesländern geschmälert wird, weil es nach Bundesrecht voraussichtlich besondere Anforderungen in sensiblen Gebieten geben wird.  

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