Eine Reihe wichtiger Weichenstellungen nimmt der Bundesrat am Freitag, den 14. Dezember vor. Gleich sechs Gesetze mit Bezug zur Landwirtschaft stehen in der letzten Sitzung dieses Jahres auf der Tagesordnung der Länderkammer. Hinzu kommen drei Verordnungen aus dem Agrarbereich.
Ferkelkastration und Hofabgabeklausel
Aller Voraussicht nach wird der Bundesrat der vom Bundestag beschlossenen zweijährigen Verlängerung der Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration zustimmen. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zur Änderung des Tierschutzgesetzes gilt trotz einer entsprechenden Empfehlung des Agrarausschusses als unwahrscheinlich.
Grünes Licht geben wird die Länderkammer auch der Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung als Voraussetzung für den Rentenbezug in der Alterssicherung der Landwirte (AdL). Die Streichung der Hofabgabeklausel ist an das Qualifizierungschancengesetz angehängt.
Änderung des Fleischgesetzes
Erwartet wird ferner die Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des Fleischgesetzes, des Rindfleischetikettierungsgesetzes, des Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts sowie des sogenannten Energiesammelgesetzes.
Nach Maßgabe von jeweils einigen fachspezifischen Änderungen dürfte der Bundesrat zudem drei Verordnungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums sein Plazet geben. Dabei handelt es sich um die Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften, die Vierundzwanzigste Änderung der Weinverordnung sowie die Erste Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung.
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