Für die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage in der Landwirtschaft spricht sich der Bundesrat aus. Ein solches Instrument könne einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Agrarbetriebe leisten, heißt es in einer von Brandenburg und Bayern eingebrachten Entschließung, der die Länderkammer in ihrer heutigen Sitzung zugestimmt hat.
Die bislang zur Verfügung gestellten Hilfsinstrumente reichten nicht aus, um die Schäden durch Extremwetterereignisse zu kompensieren, so der Bundesrat. Eine steuerfreie, betriebseigene Krisenreserve könne den Landwirten helfen, die Auswirkungen von Extremwetterereignissen abzumildern. Die Bundesregierung solle eine solche deshalb zügig einführen. Damit die Rücklage möglichst unbürokratisch zur Anwendung kommen könne, sei ein einfaches Verfahren zu wählen. Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Feste Fristen für deren Beratung gibt es jedoch nicht.
Zuvor hatten sowohl Brandenburgs Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke als auch der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk im Plenum für die Risikoausgleichsrücklage geworben. Woidke hatte dabei die von der Bundesregierung geplante Tarifglättung bei der Einkommensteuer lediglich als ersten Schritt bezeichnet. Mit der Risikoausgleichsrücklage stehe ein Instrument zur Verfügung, von dem auch Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person profitieren würden und mit dem eine Benachteiligung ostdeutscher Unternehmen vermieden werde.
DBV begrüßt Beschluss des Bundesrates zur Risikoausgleichsrücklage
Mit seinem heutigen Beschluss zur Einführung einer Risikoausgleichsrücklage hat der Bundesrat eine langjährige Forderung des Deutschen Bauernverbandes zur Stärkung des eigenverantwortlichen Risikomanagements landwirtschaftlicher Betriebe aufgegriffen“, betont der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied. Damit soll es den Betrieben ermöglicht werden, durch eine steuerliche Rücklage die Auswirkungen von extremen Wetterereignissen und Marktkrisen stärker eigenverantwortlich zu bewältigen. „Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, diesen Beschluss aufzugreifen und den Betrieben ein einfaches Verfahren zu ermöglichen“, so Rukwied.
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