Das Ziel des Regierungsentwurfs zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), in Deutschland bereits vor dem Jahr 2050 Treibhausgasneutralität bei der Stromerzeugung und beim -verbrauch zu erreichen, begrüßte der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung.
Aus Sicht des Bundesrates müssten die Erneuerbaren Energien jedoch weiter ausgebaut werden. Ansonsten werde das 65-Prozent-Ziel bis zum Jahr 2030 nicht erreicht. Die Bundesregierung gehe von einem zu geringen Bruttostromverbrauch in den nächsten Jahren aus und habe daher auch die Ausbaupfade für die Erneuerbaren Energien zu niedrig angesetzt.
Zum 1. Januar 2021 soll die EEG-Novelle in Kraft treten.
Mehr Windenergie und Photovoltaik
Für ein planmäßiges Erfüllen der 65-Prozent-Vorgabe soll der stärkere Ausbau von Windenergie und Photovoltaik sorgen, so die Länderkammer.
Eine besondere Bedeutung komme dabei den privaten Hauhalten zu. Je mehr diese sich an der Stromerzeugung durch Erneuerbare Energien selbst beteiligten, desto größer werde die Akzeptanz. Die Haushalte sollten nach der Empfehlung des Bundesrates bei der Einbaupflicht für intelligente Messsysteme unterstützt werden.
Auch Energieverbände gehen von höherem Bruttostromverbrauch aus
Da künftig von einem höheren Anteil an Elektroautos auszugehen sei, vertreten auch die Energieverbände die Auffassung, dass der Bruttostromverbrauch höher ausfallen werde als von der Bundesregierung angenommen. Das Bundeswirtschaftsministerium dagegen rechnet mit einer steigenden Energieeffizienz, weshalb der zugrunde gelegte Bruttostromverbrauch gerechtfertigt sei.
Von der Bioenergiebranche wird die Stellungnahme des Bundesrates unterstützt. "Für die zentralen Anliegen der Bioenergie zeigt der Bundesrat großes Verständnis und will daher Änderungen im EEG-Gesetzesentwurf erreichen. Das gilt zum Beispiel für Regelungen, die das Ausbauziel für Energie aus Biomasse, den Ausbau der Güllevergärung, die Bemessungsleistung für Holzheizkraftwerke oder das Aussetzen der Degression beim Ausschreibungsverfahren betreffen", sagt die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie Sandra Rostek. Daher müsse der Bundestag den Vorschlägen des Bundesrates zustimmen.
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