
Der Bundesrat sprach sich am vergangenen Freitag dagegen aus, die in der Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung bestehenden Regelungen zur Andienungspflicht fallen zu lassen. Die Länderkammer folgte einem entsprechenden Antrag Bayerns. Damit setzte sich eine Ländermehrheit über die Empfehlung des Agrarausschusses hinweg, der auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern eine Streichung der Vorschriften zur Andienungspflicht verlangt hatte.
Grünes Licht gab der Bundesrat für die bereits vom Bundestag beschlossene Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes. Damit können im Milchsektor befristet für zunächst sechs Monate Vereinbarungen getroffen werden, die die Planung der Milcherzeugung betreffen. Zudem können Beschlüsse einer anerkannten Agrarorganisation für Nichtmitglieder für verbindlich erklärt werden.
Gefasst wurde zudem eine Entschließung, in der sich die Länder für eine zeitlich befristete obligatorische Mengenbegrenzung in der EU einsetzen, sollten freiwillige Maßnahmen keinen Erfolg bringen.
Schmidt: 'Wichtiger Baustein zur Lösung der Milchkrise'
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt begrüßte die Entscheidung des Bundesrats. Er nannte das Agrarmarktstrukturgesetz "einen wichtigen Baustein zur Lösung der Milchkrise". Die Erzeuger und Molkereien könnten damit Absprachen treffen, die Milchmenge kurzfristig zu begrenzen. "Ich erwarte, dass die Marktbeteiligten von diesen Instrumenten Gebrauch machen", bekräftigte der Minister. Eine bessere Abstimmung des Angebots auf dem Markt hält er für unerlässlich.
BMEL: 'Andienungspflicht wichtig für Bündelung des Milchangebots '
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte im Vorfeld der Entscheidung des Bundesrats erklärt, dass eine vom Agrarausschuss geforderte Streichung der Andienungspflicht aus seiner Sicht ein Verkündungshindernis für die Verordnung darstellen würde. Ohne die Durchführungsbestimmungen hätte die Neufassung des Agrarmarktstrukturgesetzes in der Luft gehangen.
Der Parlamentarische Staatssekretär vom Agrarressort, Peter Bleser, hatte sich in der Bundesratssitzung noch einmal ausdrücklich für eine Beibehaltung der Andienungspflicht ausgesprochen. Ein Verzicht hätte seinen Ausführungen zufolge auch Erzeugnisbereiche außerhalb der Milch getroffen. Innerhalb des Milchsektors wäre die Andienungspflicht für die Lieferorganisationen weggefallen.
Laut Bleser wäre dies jedoch einer notwendigen Bündelung des Milchangebots zuwidergelaufen. Ähnlich hatte auch die bayerische Staatsregierung in ihrem Antrag argumentiert.
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