Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, Schlachthofbetreiber rechtlich zu verpflichten, Kameras zu installieren. Sie sollen vor allem die besonders tierschutzrelevanten Bereiche filmen, also Entladung, Zutrieb, Betäubung und Entblutung.
Die Überwachungskameras sollen nach einem standardisierten System arbeiten. Die Bilder sollen den amtlichen Kontrolleuren zugängig sein.
Datenschutzrechtliche Aspekte und die Rechte der von der Überwachung betroffenen Personen müssten selbstverständlich berücksichtigt werden, unterstreichen die beiden Länder.
Niedersachsen geht mit Verbändevereinbarung voran
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast erklärte im Bundesrat, dass Bundesagrarministerin Julia Klöckner ihre Unterstützung für das Vorhaben zugesagt habe.
Otte-Kinast wies außerdem darauf hin, dass Verbände der Fleischwirtschaft und des Handels sowie kommunale Veterinärbehörden in Niedersachsen in dieser Woche die freiwillige Einführung von Kamerasystemen vereinbart hätten.
Für Nordrhein-Westfalen kündigte Ministerin Ursula Heinen-Esser an, dem Vorbild Niedersachsens folgen zu wollen.
Zugriff für die Behörden
Bei der gesetzlichen Regelung, über die jetzt der Agrarausschuss des Bundesrates beraten wird, sollen alle geeigneten technischen Möglichkeiten wie 3-D-Visualisierung oder die automatische Auswertung mit künstlicher Intelligenz einbezogen werden. Den Behörden müsste der uneingeschränkte Zugriff auf die Überwachung eingeräumt werden.
Sollte die Überwachung mit europäischen Vorgaben nicht vereinbar sein, dann müsse sich die Bundesregierung für eine entsprechende Überarbeitung des EU-Rechts einsetzen, fordern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.