Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Ferkelaufzucht

Bundesrat setzt Entschließung zur Ferkelkastration ab

Bundesrat Berlin
am Freitag, 19.10.2018 - 10:10 (Jetzt kommentieren)

Der Bundesrat hat eine für heute ursprünglich geplante Entschließung zur betäubungslosen Ferkelkastration von der Tagesordnung abgesetzt.

Kastration eines Ferkels

Mit dem Entschließungsantrag sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, weitere Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu entwickeln und zu fördern. Damit solle den Tierhaltern mehr Handlungsspielraum gegeben werden.

Außerdem sollte die Bundesregierung gebeten werden, eine nationale Herkunftskennzeichnung in das geplante staatliche Tierwohllabel aufzunehmen. Auf diese Weise solle ein hoher gesetzlicher Tierschutzstandard innerhalb der Wertschöpfungskette abgebildet werden, um Vertrauen und Transparenz zu schaffen.

Den Antrag eingebracht hatte die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern. Der Agrar- und der Wirtschaftsausschuss hatten dem Plenum empfohlen, der Entschließung zuzustimmen. Dennoch wurde der Antrag heute Morgen gleich zu Sitzungsbeginn vom amtierenden Präsidenten des Bundesrates, Michael Müller, von der Tagesordnung abgesetzt.

Übergangsfrist soll im November im Bundestag eingebracht werden

Ohne eine Änderung des Tierschutzgesetzes wird die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland ab dem 1. Januar 2019 verboten sein. Die Koalition hat jedoch angekündigt, noch rechzeitig eine zweijährige Übergangsfrist zu gewähren.

So hatte der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, am Mittwoch im Bundestag versichert, die Koalition sei „auf einem guten Weg“, einen gemeinsamen Antrag zur Änderung des Tierschutzgesetzes einzubringen.

Dem Vernehmen nach werden Union und SPD in der nächsten Sitzungswoche des Parlaments Anfang November ihre Fraktionsinitiative vorlegen.

Nachdem die Fristverlängerung um zwei Jahre bereits von der Koalitionsspitzen vereinbart worden war, ist man sich inzwischen wohl auch über eine begleitende Entschließung weitestgehend einig. Kernpunkte sind eine Aufklärungskampagne über Fleisch von immunokastrierten Tieren, die Förderung von Schulungsprogrammen für Landwirte zur Durchführung der Kastration unter Betäubung sowie ein Förderprogramm zum Erwerb von Narkosegeräten.

Hürden auf dem Weg zu einer Betäubungslösung

Hans-Joachim Fuchtel

Für die in Aussicht gestellte Verordnung, mit der es den Landwirten ermöglicht werden, die Isofluran-Betäubung durchzuführen, rechnet das Bundeslandwirtschaftsministerium nach den Worten Fuchtels mit einem Zeitrahmen von bis zu 14 Monaten. Der sei nicht zuletzt deshalb notwendig, weil die Verordnung von der EU notifiziert werden müsse. Die Schulung von Landwirten werde ebenfalls Zeit in Anspruch nehmen. Schließlich müssten auch „genügend Gerätschaften“ zur Verfügung stehen, um die Kastration unter Narkose durchführen zu können.

Zurückhaltend äußerte sich der Staatssekretär zur Kastration unter örtlicher Betäubung. Für die dafür notwendige Rechtsänderung gebe es derzeit keine parlamentarische Mehrheit. „Wenn ich keine parlamentarische Mehrheit habe, kann ich zwar im Forschungsbereich auf diesem Gebiet weiterarbeiten, habe aber keine Möglichkeiten zur kurzfristigen Umsetzung“, so der CDU-Politiker.

Was wollen Verarbeiter und Handel?

Wie die Schlachtereien und der Lebensmitteleinzelhandel das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration sehen und welche Tiere künftig gefragt sein werden, lesen Abonnenten des agrarheute Magazins in der November-Ausgabe, die am 26. Oktober erscheint.

Darin erläutern der Chef von Deutschlands größtem Schweineschlachter, Clemens Tönnies, und Dr. Ludger Breloh, Bereichsleiter Agrarstrategie der Rewe Gruppe, am Runden Tisch mit agrarheute-Redakteuren ihre Sicht auf den umstrittenen Wettlauf der Sauenhalter gegen die Uhr.

Mit Material von Agra-Europe
Das agrarheute Magazin Die digitale Ausgabe März 2023
agrarheute_magazin_composing

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...