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Gesetzesänderung

Bundesrat stimmt Änderung des GAK-Gesetzes zu: Das ist neu

am Montag, 26.09.2016 - 14:00 (Jetzt kommentieren)

Der Weg für eine vorsichtige Öffnung der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ist frei. Das sind die Änderungen.

Wie erwartet stimmte der Bundesrat am vergangenen Freitag dem vom Bundestag beschlossenen vierten Gesetz zur Änderung des GAK-Gesetzes zu. Ob die im Bundeshaushalt 2016 für die neuen Maßnahmen zur Verfügung stehenden 30 Millionen (Mio.) Euro tatsächlich ausgegeben werden, ist allerdings fraglich. Voraussetzung für eine Inanspruchnahme neuer Fördermaßnahmen ist eine Ergänzung des GAK-Rahmenplans 2016.

Bund und Länder haben sich im Vorfeld darauf verständigt, sich zunächst auf zwei neue Fördergrundsätze zu beschränken. Förderfähig sind danach

  • Einrichtungen für Basisdienstleistungen und
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung.

Der dazu erforderliche Beschluss des zuständigen Planungsausschusses (PLANAK) soll spätestens Mitte Oktober vorliegen.

GAK: Änderung wird erst im nächsten Jahr vollends in Kraft treten

Zwar könnten die Länder auf der Grundlage des geänderten Rahmenplans die neue Förderung auch ohne ein eigenes Förderprogramm auflegen. Dennoch dürften sich die Fälle, in denen Fördermittel für die Investitionen beantragt, geprüft, bewilligt und anschließend noch bis Jahresende ausgezahlt werden, allenfalls auf wenige Ausnahmen beschränken.

Ihre volle Wirkung wird die Änderung des GAK-Gesetzes damit erst im nächsten Jahr entfalten. Bis dahin sollen auch weitere Fördergrundsätze im Rahmenplan aufgestellt werden. Die notwendigen Beschlüsse wird der PLANAK im Dezember fassen. Im Entwurf des Bundeshaushalts 2017 sind 40 Mio. Euro für die neuen Maßnahmen vorgesehen. Eine Übertragung der 2016 nicht verausgabten Mittel auf das nächste Jahr ist haushaltstechnisch nicht möglich.

Auch Umweltmaßnahmen förderfähig

Die mit dem Gesetz beschlossene Erweiterung des Förderspektrums der GAK bezieht sich neben

  • der Unterstützung von Kleinstunternehmen,
  • der Grundversorgung sowie Einrichtungen für Basisdienstleistungen auf Investitionen zur Umnutzung auch nichtlandwirtschaftlicher Bausubstanz sowie
  • zugunsten des ländlichen Tourismus sowie
  • der Verbesserung des kulturellen und des natürlichen Erbes von Dörfern.

Auch Maßnahmen einer umweltgerechten Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege können nunmehr über die Gemeinschaftsaufgabe gefördert werden.

Vogelsänger begrüßt die Neuregelung

Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger (SPD) begrüßte die Neuregelung. Es sei positiv, dass die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit ländlicher Gebiete als neuer Schwerpunkt in die Gemeinschaftsaufgabe aufgenommen worden sei. Von der Möglichkeit, Projekte im Naturschutz und der Landschaftspflege über die GAK zu finanzieren, würden Agrar- und Umweltpolitik profitieren, so Vogelsänger.

Quelle: Agra Europe

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