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Erbschaftsteuerreform

Bundesrat stimmt zu: Reform der Erbschaftsteuer ist beschlossene Sache

am Freitag, 14.10.2016 - 10:45 (Jetzt kommentieren)

Die Reform der Erbschaftsteuer ist beschlossene Sache. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat mehrheitlich den neuen Regeln zur Steuerbegünstigung von Firmenerben zu.

Der Bundesrat hat am 14. Oktober der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt und damit den Weg für neue Regeln zur Steuerbegünstigung von Firmenerben freigemacht. Diese sollen zwar auch künftig weitgehend von der Steuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten.

Wie es in einer Mitteilung des Bundesrats heißt, wurden die Vorgaben für die Steuerprivilegien allerdings auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses verändert, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Dieses hatte wegen der derzeitigen Überprivilegierung eine Neuregelung der Erbschaftsteuer verlangt.

Erbschaftsteuer: Bundesrat stimmt Kompromiss zu

Auch Länder mit grüner Regierungsbeteiligung billigten den zuvor im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ausgehandelten Kompromiss. Die schärferen Verschonungsregeln für große Unternehmensvermögen können somit wie geplant rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten. Aus Sicht der Kritiker sind auch die neuen Steuerbegünstigungen verfassungswidrig. Demnach sollen Firmenerben auch künftig weitgehend vom Fiskus verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten.

  • Grundsätzlich gilt weiter: Betriebsvermögen wird zu 85 oder sogar 100 Prozent von der Erbschaftsteuer verschont, wenn das Unternehmen mindestens fünf beziehungsweise sieben Jahre fortgeführt wird und eine vorgegebene Lohnsumme erhalten bleibt.
  • Kleinere Firmen sind von der Pflicht befreit, die Lohnsumme nachzuweisen. Die Grenze dafür soll aber von bisher 20 auf 5 Mitarbeiter sinken.
  • Neu ist, dass ein Firmenerbe bei übertragenem Betriebsanteil von mehr als 26 Millionen Euro nachweisen muss, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer überfordern würde. Lässt sich der Erbe auf die Bedürfnisprüfung ein, muss er sein Privatvermögen offenlegen. Das kann zur Hälfte zur Besteuerung herangezogen werden. Lehnt er das ab, steigt die Steuerlast mit dem Firmenvermögen. Bei 90 Millionen Euro gibt es dann keine Begünstigung mehr.

Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens

Mit der Zustimmung des Bundesrates findet ein längeres parlamentarisches Verfahren seinen Abschluss:

  • Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet und dem Gesetzgeber aufgegeben, bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu finden.
  • Im September letzten Jahres hatte der Bundesrat eine teils kritische Stellungnahme zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung abgegeben.
  • Am 20. Juni 2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag wenige Tage später als Gesetz beschloss.
  • Am 8. Juli riefen die Länder den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an, um das Gesetz grundlegend überarbeiten zu lassen.
  • Die Vermittler formulierten am 21. September 2016 einen Einigungsvorschlag, den der Bundestag eine Woche später bestätigte.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Quelle: Material von Bundesrat und dpa

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