Thüringen beantragt sofortige Glyphosat-Entscheidung
Obwohl die Ausschussberatung zum Einsatz von Glyphosat noch nicht abgeschlossen war, beantragte das Land Thüringen am heutigen Freitag, dass der Bundesrat folgende Entschließung zur Anwendung von Glyphosat fasse:
- Der Bundesrat steht dem deutschen Abstimmungsprozess bei der Entscheidung auf EU-Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat kritisch gegenüber.
- Der Bundesrat stellt fest, dass die EU-Entscheidung zu Glyphosat auf der Grundlage des von Deutschland erstellten Prüfberichts getroffen worden ist und dieser Prüfbericht im Falle einer erneuten EU-Genehmigung Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität verlangt.
- Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, spezielle Anwendungsregelungen mit der Zulassung einzuführen, die den notwendigen Schutz der Biodiversität gewährleisten.
- Der Bundesrat fordert zudem, dass Glyphosatmittel in den folgenden Bereichen nicht mehr verwendet werden: im Haus- und Kleingartenbereich, an öffentlichen Verkehrsflächen, in öffentlichen Einrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten und Grünanlagen, bei der Vorerntebehandlung (Sikkation).
Für eine sofortige Entscheidung in dieser Sache waren nur vier Stimmen. Deshalb wurden das Thema Glyphosat wieder in die Ausschüsse zurückgegeben.
Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei Windkraft-Ausschreibungen
Der Bundesrat möchte Fehlentwicklungen beim Ausbau der Windenergie an Land verhindern. Er hat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den Deutschen Bundestag einzubringen. Dieser sieht vor, die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften bei sämtlichen Ausschreibungen 2018 und im ersten Halbjahr 2019 auszusetzen und das Fördervolumen vorübergehend schrittweise zu erhöhen.
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Texte dem Bundestag zur Entscheidung vor.
Bundesrat fordert Festpreise für Antibiotika und Regelung für Reserveantibiotika
Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung geplanten Änderungen der tierärztlichen Hausapotheke. Sie seien ein Schritt zur Eindämmung zunehmender Antibiotikaresistenzen in der Human- und Veterinärmedizin. In einer Entschließung fordert er jedoch weitere Maßnahmen von der Bundesregierung.
So solle sie Festpreise für Antibiotika festlegen, damit es keine Rabatte beim Verkauf großer Mengen an Antibiotika gäbe. Außerdem soll eine Liste mit Reserveantibiotika der Humanmedizin erstellt und deren Einsatz in der Veterinärmedizin eingeschränkt oder verboten werden.
Die geschäftsführende Bundesregierung kann die Verordnung nun mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen in Kraft setzen. Dies soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgen.
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