Den Anlass dafür haben die Stellungnahmen der beteiligten Fachausschüsse des Bundesrats zum schleswig-holsteinischniedersächsischen Entwurf zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes gegeben. Zunächst plädierte der Agrarausschuss der Länderkammer am Montag vergangener Woche für eine Anhebung des geltenden Satzes von 4,5 Prozent (%) auf 6 %.
Überraschend votierte der Umweltausschuss vier Tage später mit knapper Mehrheit für die im Gesetzentwurf vorgesehene Umverteilung von 15 % der Direktzahlungen. Welche Position der Bundesrat angesichts zweier unterschiedlicher Voten in seiner Sitzung am 10. März einnimmt, ist damit offen. Klar scheint allerdings, dass die Gesetzesinitiative vom Bundestag wohl nicht aufgegriffen wird.
Umschichtung: Unionspolitiker kritisieren "Phantomdiskussion"
In einer gemeinsamen Erklärung erteilten die stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Gitta Connemann, der agrarpolitische Sprecher Franz-Josef Holzenkamp sowie CSU-Agrarsprecherin Marlene Mortler einer höheren Umschichtung noch in der laufenden Förderperiode eine Absage.
Die Unionspolitiker kritisierten eine "Phantomdiskussion“, die zur Unzeit geführt werde. Nach den beiden zurückliegenden wirtschaftlich schwierigen Jahren könne gegenwärtig kein Hof in Deutschland "auf nur einen Euro verzichten". "Jeder Eingriff in die Erste Säule jetzt würde die Axt an die Existenz vieler Betriebe legen", warnten die Unionsabgeordneten.
Zuvor hatte sich bereits der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, gegen eine höhere Umschichtung ausgesprochen. Dagegen hatte der stellvertretende Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst (FabLF) und Vizepräsident der Deutschen Landwirtschafts- Gesellschaft (DLG), Hubertus Paetow, die Agrarausschussforderung nach einer maßvollen Mittelanhebung für die Zweite Säule begrüßt.
Unterschiedliches Abstimmungsverhalten in den Ausschüssen
Dass der Agrarausschuss deutlich hinter der schleswig-holsteinisch- niedersächsischen Forderung nach einer 15-prozentigen Umschichtung zurückblieb, geht auf einen gemeinsamen Antrag von Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt zurück. Während dieser Antrag mit der Forderung nach einer 6 %-Umschichtung von den Agrariern mit klarer Mehrheit angenommen wurde, fand er im Umweltausschuss keine Mehrheit.
Bemerkenswert dabei war das widersprüchliche Abstimmungsverhalten einiger Länder: Während die Vertreter des Umwelt- und Landwirtschaftsressorts von Hessen und Nordrhein- Westfalen im Agrarausschuss für eine Umschichtung von 6 % stimmten, stimmten sie im Umweltausschuss dagegen und votierten stattdessen für 15 %. Gegen die 15 % stimmten im Umweltausschuss Bayern, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen und das Saarland. Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz enthielten sich.
Umschichtung: Bundesregierung muss bis zum 1. August Bescheid geben
Die Bundesregierung muss der Europäischen Kommission bis zum 1. August dieses Jahres mitteilen, ob sie mehr Mittel in die Zweite Säule umschichten will. Die Regierung selbst hat dazu noch keine eigene Position. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Ressorts darüber "ergebnisoffen" verhandeln.
Gelten würde ein etwaiger höherer Satz zunächst in den Jahren 2019 und 2020.
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