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Exklusiv: Keine Mindestfläche beschlossen

Bundesrat unterläuft Fehler in der Abstimmung zum Kastenstand

Sau-Ferkel-Kastenstand
am Montag, 03.08.2020 - 11:45 (1 Kommentar)

Die Länder haben im Bundesrat in der Abstimmung zum Kastenstand einen möglicherweise folgenschweren Fehler gemacht.

Konkret geht es um die neuen Vorgaben für die Abferkelbucht. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wollte mit seinem Verordnungsentwurf eine Mindestfläche von 6,5 Quadratmetern vorschreiben, wenn sich die Sau in der Bucht frei bewegen kann. Dazu sollte der § 24 Absatz 5 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung entsprechend neu formuliert werden.

In der entscheidenden Sitzung des Bundesrates am 3. Juli 2020 lagen den Bundesländern aber nicht nur umfangreiche Änderungsempfehlungen der Fachausschüsse, sondern auch einige Plenumsanträge vor. In der unübersichtlichen Abstimmung der vielen Anträge ist bei der Neufassung des § 24 dabei offenbar ein Fehler passiert: der Beschluss des Bundesrates enthält keine Vorgabe zur Mindestfläche in der Abferkelbucht. Das haben Recherchen der agrarheute-Redaktion ergeben.

Beschluss des Bundesrates ohne Mindestfläche für die Abferkelbucht

Die Länder haben mit ihrem Beschluss im Bundesrat stattdessen die derzeit geltende Fassung von § 24 Absatz 5 der Verordnung inhaltlich übernommen. Dieser schreibt lediglich vor, dass in der Abferkelbucht hinter der Sau „genügend Bewegungsfreiheit für das ungehinderte Abferkeln sowie für geburtshilfliche Maßnahmen besteht“.

Ob die Entscheidung mit Absicht so herbeigeführt wurde oder in dem Dschungel an Änderungsanträgen schlicht übersehen wurde, dass die Verordnung in dieser Fassung keine Mindestfläche vorgeben wird, ist unklar.

Mehrere Fachmedien hatten im Anschluss an die Sitzung der Länderkammer berichtet, Abferkelbuchten müssten nach Ende der Übergangsfrist von 15 Jahren eine Mindestfläche von 6,5 Quadratmetern aufweisen.

Ein neues Verfahren könnte in den Wahlkampf gezogen werden

Die spannende Frage ist, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mit dem Lapsus umgeht. Noch ist die Verordnung in der Neufassung nicht verkündet.

Notwendig ist auch eine Notifizierung bei der Europäischen Kommission.

Falls das Bundesministerium den „Fehler“ des Bundesrates heilen möchte, müsste das Verordnungsverfahren wohl neu gestartet werden. Dann ginge der politische Streit um das Tierwohl in der Sauenhaltung von vorn los. Die Gefahr bestünde, dass der Kastenstand zum Thema im Bundestagswahlkampf würde. Dann bliebe es noch länger bei der inzwischen seit Jahren andauernden Rechtsunsicherheit für die Sauenhalter und Ferkelerzeuger.

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