Mit der Anpassung der AVV wurde der letzte Schritt zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie vollzogen. Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesumweltministerium (BMU) werde das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2018 „vollständig umgesetzt“.
Die meisten der Ausschussempfehlungen wurden von den Bundesländern mehrheitlich angenommen. Zu diesen Änderungsvorschlägen zählten jedoch nicht die vier Punkte, über sich Bund und Länder zuletzt stritten und an denen die AVV zu scheitern drohte.
Ende des Monats soll die AVV in Kraft treten.
Jetzt müssen Anpassungen durch die Länder erfolgen
In einer gemeinsamen Erklärung teilen BMEL und BMU mit, dass nun die Länder nun ihre jeweilige Landesdüngeverordnung bis Ende dieses Jahres anpassen müssen. Außerdem müssen die Länder ihre Gebietsausweisungen überprüfen und überarbeiten. Dazu erhalten erweiterte fachliche Grundlagen.
Die qualitativen Anforderungen an die Messstellen werden mit der AVV eindeutig geklärt. Durch die Länder ist zudem das Messstellennetz anzupassen.
Alle vier Jahre soll die Ausweisung der Roten Gebiete überprüft werden.
Verursacherprinzip wird umgesetzt
Bei der Ausweisung der Gebiete wird künftig die Grundwasserqualität berücksichtigt. Daraus wird abgeleitet, wieviel Stickstoff ausgebracht werden kann und in welchem Maße der Stickstoffeintrag auf die Landwirtschaft zurückzuführen ist.
Die einheitlichen Vorgaben bei der verbindlichen Binnendifferenzierung verbesserten laut BMEL und BMU die Einhaltung des Verursacherprinzips.
Ob mit der seit dem 1. Mai 2020 geltenden Düngeverordnung und der heute verabschiedeten AVV die EU-Nitratrichtlinie ordnungsgemäß umgesetzt werden kann, soll ab Mitte 2021 über ein bundesweites Monitoring festgestellt werden.
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