In seiner heute verabschiedeten Stellungnahme zu der geplanten Verschärfung des Tierschutzgesetzes unterstützt der Bundesrat ein Verbot des routinemäßigen Tötens männlicher Küken der Legerassen. Das ab 2024 vorgesehene Verbot der Tötung von Embryonen ab dem siebten Bruttag ist aus Sicht der Länderkammer aber weder praxistauglich noch marktreif.
Darum spricht sich der Bundesrat dafür aus, im weiteren parlamentarischen Verfahren Regeln zu erlassen, um Zweinutzungsrassen aufzubauen. Die „zunehmende Zementierung“ getrennter Zuchtlinien im Legehennen- und Masthuhnbereich solle zurückgeführt werden.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte Ende Januar ihren Gesetzentwurf gegen das Kükentöten vorgestellt.
Aufzucht von Brüderhähnen fördern
Die Länder fordern gesetzliche Vorgaben für die Aufzucht von Brüderhähnen, bis flächendeckend Haltungsverfahren und Zuchtziele erreicht werden, die auf das Töten von Embryonen verzichten können. Diese Vorgaben sollen durch attraktive Förderangebote begleitet werden.
Der Bundesrat appelliert außerdem an die Bundesregierung, auf EU-Ebene ein Verbot des Kükentötens und den Aufbau von Zweinutzungslinien anzustreben. Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe sichern, die unter höheren Tierschutzvorgaben wirtschaften.
Da insbesondere für Tierparks und Wildtierauffangstationen Küken ein wichtiges Futtermittel seien, fordert der Bundesrat einen Erlaubnisvorbehalt, Küken zu Futterzwecken zu töten - dies stelle einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes dar: Tierschutzethisch wäre es nicht sinnvoll, wenn hierfür andere Tiere aufgezogen und zum Zwecke der Verfütterung getötet werden müssen, obwohl männliche Küken aus Legelinien zur Verfügung stehen könnten.
Jährlich werden 45 Millionen männliche Eintagsküken getötet
Bisher werden in Deutschland jährlich rund 45 Millionen Küken männlicher Tiere der Legerassen getötet. Diese Praxis gilt im Grundsatz als rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig im Juni 2019 entschieden.
Zur Beendigung der Praxis sieht der Gesetzentwurf der Koalition ein Verbot des Tötens geschlüpfter Küken ab 2022 vor. Nach 2 Jahren Übergangsfrist soll auch das Töten schmerzempfindlicher Embryonen ab dem siebten Bruttag nicht mehr erlaubt sein.
Nach der Stellungnahme des Bundesrates ist nun der Bundestag am Zug, über das Gesetzesvorhaben zu beschließen.
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