Die Bundesländer sollten darum das Grundstücksrecht novellieren, empfiehlt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist der Einfluss der Finanzmärkte auf den landwirtschaftlichen Bodenmarkt unter anderem deshalb so stark, weil die Preismissbrauchsregelung im Grundstückverkehrsgesetz kaum noch wirkt.
Hintergrund ist, dass Investoren, die nicht aus der Landwirtschaft kommen, Kontrollmechanismen, die das Gesetz für den Verkauf von Agrarflächen vorsieht, sehr einfach umgehen können: Sie kaufen nicht die Flächen, sondern die Anteile der Unternehmen, denen die Flächen gehören beziehungsweise die sie bewirtschaften. Diese sogenannten Share Deals beeinflussen längst die Agrarstruktur, unterliegen aber keiner Kontrolle. Erst diese Woche hatte der Verkauf des rund 6.000 Hektar großen Thüringer Agrarbetriebs ADIB an eine Aldi-Stiftung für Aufsehen gesorgt, umso mehr, als der Verkäufer ein ehemaliger Funktionär des Bauernverbandes ist.
Agrarflächen wurden in vier Jahren 30 Prozent teurer

Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, sind die Kaufwerte landwirtschaftlicher Grundstücke ohne Gebäude von 2015 bis 2018 um rund 30 Prozent in die Höhe geschossen. Am höchsten war die Teuerungsrate in Nordrhein-Westfalen mit 37,1 Prozent, gefolgt von Bayern mit 32,9 Prozent. Nur in Brandenburg und im Saarland sind die Bodenpreise in den vergangenen vier Jahren im Durchschnitt gesunken.
Die Pachtentgelte sind laut offizieller Statistik von 2013 bis 2016 im Mittel um 18,5 Prozent gestiegen. Besonders deutlich war der Anstieg in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.
Ländern sollen die Rechtslücken schließen
Nach Einschätzung der Bundesregierung führen die niedrigen Kapitalmarktzinsen zu einer erheblichen Nachfrage von Anlegern nach Agrarimmobilien. Aktive Landwirte, Existenzgründer und andere landwirtschaftliche Akteure seien dadurch häufig nicht in der Lage, Investitionen in Flächenkäufe aus langfristigen Erträgen zu finanzieren.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Regulierungslücken im Bodenrecht nur von den Ländern geschlossen werden könnten. Diese haben seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 die alleinige Zuständigkeit im Grundstückverkehrsrecht.
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