Es steht im Koalitionsvertrag und die Länder wollen es: Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) soll - bei finanzieller Stärkung - um die ländliche Entwicklung ergänzt werden. Trotzdem eiert die Bundesregierung jetzt herum.
Der Bundesrat hatte die Regierung am 6. Juli aufgefordert, die Gemeinschaftsaufgabe durch eine Änderung von Artikel 91a des Grundgesetzes um die ländliche Entwicklung zu erweitern.
In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung nun jedoch: "Die Meinungsbildung in der Bundesregierung hierzu ist noch nicht abgeschlossen". Hinter der ausweichenden Antwort verbirgt sich ein Streit der CDU/CSU-Fraktion, die für die Grundgesetzänderung ist, mit den Finanzpolitikern der SPD-Fraktion, die gegen eine Ausweitung der GAK sind.
Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe erleichtern
Der Bundesrat hatte die Regierung außerdem gebeten, die Mittelvergabe bei der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur zu vereinfachen. Derzeit hätten die Länder zum Teil erhebliche Probleme, förderwürdige Vorhaben im Zeitraum zwischen der Zuweisung der Bundesmittel und dem Haushaltsabschluss fördertechnisch umzusetzen. Dadurch verfielen die Gelder für die Länder.
In diesem Punkt erklärt sich die Bundesregierung "grundsätzlich bereit", mit den Ländern an einer Optimierung zu arbeiten, allerdings unter Beachtung der "rechtlichen und administrativen Vorgaben".
Wie dringend der ländliche Raum eine leicht zugängliche, aber zielgerichtete Förderung braucht, zeigt das Titelthema von Heft 8 des agrarheute Magazins, das am 26. Juli erscheint.
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