Der Koalitionsausschuss hatte die Einigung Mitte voriger Woche ultimativ gefordert. Mit zwei Arbeitstagen Verzögerung haben die beiden zerstrittenen Ressorts heute geliefert: Wie aus Regierungskreisen verlautete, soll noch in dieser Woche eine Mitteilung mit der Neufassung des Referentenentwurfs offiziell nach Brüssel verschickt werden.
Den Angaben zufolge soll auf die bislang vorgesehene Ausnahmeregelung für die Düngung auf gefrorenen Böden verzichtet werden. Geplant ist nunmehr ein Düngeverbot für gefrorene Böden in Roten Gebieten.
Das ist vorgesehen
Hinsichtlich der Nitratmessstellen wird die Kommission von der Absicht der Länder in Kenntnis gesetzt, zu einer stärkeren Harmonisierung zu kommen. Schließlich hatte die Kommission beanstandet, dass erst drei Länder von der Kann-Bestimmung für die Ausweisung von phosphatbelasteten Gebieten Gebrauch gemacht haben.
Voraussichtlich werden die Länder künftig verpflichtet, phosphatbelastete Gebiete auszuweisen.
Erleichterungen will die Bundesregierung nach wie vor beim derzeit vorgesehenen Verbot der Herbstdüngung von Zwischenfrüchten erreichen. Sie bringt die Möglichkeit ins Spiel, Stallmist und Kompost zu Zwischenfrüchten ausbringen zu dürfen, die nicht der Futternutzung dienen.
So sieht der Zeitplan für die Düngeverordnung jetzt aus
Mit einer Rückmeldung aus Brüssel wird in Berlin für die nächsten Wochen gerechnet, zumindest jedoch vor den wegweisenden Verhandlungen im Bundesrat.
Die Entscheidung der Länderkammer wird aller Voraussicht nach in der Plenumssitzung am 3. April 2020 erfolgen. Das Bundeskabinett wird den Regierungsentwurf nach derzeitigem Zeitplan am 19. Februar beschließen.
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