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Sozialversicherung

Bundestag beschließt Abschaffung der Hofabgabeklausel

Schlüssel als Symbol für Hofübergabe
am Freitag, 30.11.2018 - 10:55 (Jetzt kommentieren)

Die Hofabgaberegelung als Voraussetzung für den Bezug einer Rente aus der Alterssicherung der Landwirte wird rückwirkend zum 9. August 2018 abgeschafft. Das hat der Bundestag beschlossen.

Der Gesetzgeber verzichtet damit auf eine verfassungskonforme Neuregelung der Hofabgabeklausel, wie sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang August auch erlaubt hätte.

Ebenfalls ist im Gesetz eine Reduzierung des Solidarzuschlags der aktiv Versicherten zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung enthalten. Damit wurde eine Forderung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zur Vermeidung einer Benachteiligung der aktiven Landwirte aufgegriffen.

In einer Entschließung fordert der Bundestag die Regierung auf, gemeinsam mit den Bundesländern zu prüfen, ob im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) eine wirksamere Junglandwirteförderung realisiert werden kann. So soll eine rechtzeitige Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebes an die Hofnachfolger gefördert werden. Das sei für den Erhalt zukunftsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe äußerst wichtig.

Rukwied begrüßt schnelles Handeln des Gesetzgebers

Ferner fordert der Bundestag in seiner Entschließung die Verstetigung der Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung.

Der DBV begrüßte die schnelle Entscheidung des Gesetzgebers zur Abschaffung der Hofabgabeklausel vor allem unter dem Gesichtspunkt der notwendigen Rechtsklarheit für die Versicherten. „Die gesetzliche Regelung schafft eine notwendige Rechtssicherheit für die Bauernfamilien. Eine geregelte Planung des Ruhestandes ist nun wieder möglich", sagt DBV-Präsident Joachim Rukwied. Die Hofübergabe sei eine der größten Herausforderungen für die Bauernfamilien. Hierbei müsse der Betrieb zukunftsfähig übergeben werden, aber es müssten auch Regelungen für die weichenden Erben getroffen werden. Die Hofübergabe sei oft auch eine große emotionale Hürde.

Der Bundesrat wird das nicht zustimmungspflichtige Gesetzgebungsverfahren in seiner Sitzung am 14. Dezember 2018 abschließend behandeln.

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