Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend die Steuerentlastungen für die Landwirte beschlossen. Die im Rahmen des Milchmarktsondermaßnahmengesetz enthaltene Gewinnglättung erleichtert es Agrarbetrieben, Verluste und Gewinne über einen bestimmten Zeitraum hinweg miteinander zu verrechnen.
Die Regelung soll bis zum Jahr 2022 gelten und dann auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Sie ist auf neun Jahre angelegt und soll für die drei Zeiträume 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022 gewährt werden.
Gleichzeitig hat das Parlament die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass die zugesagten Liquiditätshilfen der EU und des Bundes im Gesamtvolumen von 116 Millionen Euro fließen können. Dabei sollen Milchbauern mindestens 0,36 Cent/kg Beihilfe erhalten, wenn sie von Februar bis April 2017 ihre Milchmengen nicht steigern.
Nun muss noch der Bundesrat dem Paket Mitte Dezember zustimmen.
DBV: 'Wichtiger Schritt in die richtige Richtung'
Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt die Einigung. "Mit der Gewinnglättung setzt die Große Koalition ihre Ankündigung um, bäuerliche Betriebe auch steuerlich zu entlasten und so Liquidität in den Betrieben zu halten", erklärte der Vorsitzende des Steuerpolitischen Ausschusses des DBV und Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes Bernhard Conzen.
Zu kritisieren sei allerdings, dass die Regelungen zur Gewinnglättung nicht auch juristischen Personen zugutekomme und auf neun Jahre befristet wurde. "Klima- und marktbedingte Schwankungen landwirtschaftlicher Erträge treffen unsere bäuerlichen Betriebe dauerhaft und unabhängig von der Rechtsform, in der sie betrieben werden", so Conzen.
Dennoch sei die Regelung ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. "Jetzt müssen auch die Länder ihrer Verantwortung gerecht werden und der im Milchmarktsondermaßnahmengesetz enthaltenen Steuerglättung am 16. Dezember im Bundesrat zustimmen", fordert Conzen.
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