Damit bleibt es für die Landwirte 2021 – wie schon im laufenden Jahr – bei einer Kürzung der Flächenprämie um rund 75 Mio. Euro. Der Bundesrat verzichtete darauf, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Durch die Umschichtung steigen die Mittel für die Förderung im ländlichen Raum auf 295 Mio. Euro.
Kritik an Zahlungen an Holdings von Investoren
In Deutschland beziehen die landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe knapp die Hälfte ihres Einkommens aus Direktzahlungen und anderen Zuschüssen. Dennoch gibt es immer wieder deutliche Kritik an dem System der Einkommensstützung, weil die Höhe der Gesamtzahlung von der Flächenausstattung des Betriebs abhängt.
So hat die Bundesregierung erst kürzlich in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mitgeteilt, dass fünf große Agrarholdings von außerlandwirtschaftlichen Investoren in Deutschland im vergangenen Jahr zusammen 16,8 Mio. Euro an Flächenprämien und Zahlungen für Agrar- und Umweltmaßnahmen erhalten haben.
Verbundene Unternehmen sollen gemeinsam abgerechnet werden
Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sollen die Zahlungen an Holdings eingeschränkt werden. Das will der EU-Agrarrat in den Trilog-Verhandlungen mit EU-Parlament und EU-Kommission durchsetzen.
Danach sollen die Mitgliedstaaten künftig im Falle von Betriebsinhabern, die Teil einer Gruppe von verbundenen Unternehmen sind, die entsprechenden Beihilferegeln auf Ebene der Gruppe anwenden. Das bedeutet, dass ein Unternehmensverbund mit seinen Tochterunternehmen bei einer Kappung und Degression der Direktzahlungen als ein einziger Betriebsinhaber betrachtet werden kann. Die stärkere Förderung der ersten Hektare käme dem Unternehmensverbund zudem nur einmal zugute.
Das Europäische Parlament fordert in seiner GAP-Position ebenfalls eine Regelung für Agrarholdings. Danach sollen für Unternehmensverbünde die Zahlungen aus der Ersten Säule auf 500.000 Euro und die aus der Zweiten Säule auf 1 Mio. Euro im Jahr begrenzt werden.
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