Wie die Bundesregierung ihr Ziel, die BVVG-Flächen dem Klima- und Artenschutz zur Verfügung zu stellen, erreichen will, wird allmählich klarer. Von den noch verbliebenen 90.000 Hektar sollen 17.500 Hektar unentgeltlich in das NEE übergehen.
Grundlage für die Übertragung soll eine Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes sein, für die das Bundesfinanzministerium den Entwurf erarbeiten wird.
BVVG privatisiert nur noch wenige Flächen
Langfristig sollen die Flächen des staatlichen Unternehmens nicht mehr verkauft, sondern nur noch an nachhaltig beziehungsweise ökologisch wirtschaftende verpachtet werden. Bis Ende Juni 2022 sollen dafür die neuen Verpachtungsgrundsätze vorliegen.
Auf maximal 6.000 Hektar ist die Fläche beschränkt, die bis Ende 2024 noch veräußert werden darf. Damit sollen in erster Linie bestehende Rechtsansprüche von Berechtigten nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) erfüllt werden.
Weitere Verläufe sollen für Umwidmungsflächen oder in verbliebenen Einzelfällen zum Direkterwerb für Pächter nach den Privatisierungsgrundsätzen 2010 möglich bleiben. Gegebenenfalls soll die BVVG auch verpachtete Kleinstflächen von weniger als 2 Hektar verkaufen dürfen, auf denen keine Maßnahmen zur ökologischen Bewirtschaftung umgesetzt werden können.
Umstrukturierung der BVVG erst in einigen Jahren
Für die geplante Umgestaltung der BVVG-Tätigkeit sollen bis zum Ende der Legislaturperiode die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Um eine Perspektive für die Beschäftigten will sich die Regierung bemühen. Wie sich die Einnahmen des Unternehmens entwickeln werden, wenn es keine Privatisierungsgeschäfte mehr vornimmt, ist noch unklar.
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