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CDU/CSU fordert 90 Millionen Euro frisches Geld für den Insektenschutz

Marienkäfer frisst Blattläuse
am Mittwoch, 09.06.2021 - 08:35 (1 Kommentar)

Die CDU/CSU-Fraktion besteht auf einem finanziellen Ausgleich für neue Auflagen zum Insektenschutz. Die für Freitag geplante Abstimmung über das Insektenschutzpaket im Bundestag verzögert sich erneut.

Nach intensiver Diskussion hat die CDU/CSU-Fraktion beschlossen, am Freitag nicht – wie ursprünglich geplant – im Bundestag über das Insektenschutzpaket abzustimmen. Stattdessen sollen sich die Länder zunächst zu einem finanziellen Ausgleich der zusätzlichen Auflagen für die Landwirte bekennen. Das teilten die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Gitta Connemann, und der agrarpolitische Unionssprecher Albert Stegemann gestern Abend (8.6.) im Anschluss an die Fraktionssitzung mit.

Sie schlagen ein neues Finanzierungsmodell zur Entschädigung der Landwirte vor, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in bestimmten Schutzgebieten reduzieren sollen. Erst wenn die Länder in ihrer Agrarministerkonferenz (AMK) zu diesem Modell verbindlich Stellung genommen haben, will die Unionsfraktion im Bundestag über das Gesetz abstimmen.

Die nächste AMK-Sitzung findet an diesem Freitag unter Vorsitz des sächsischen Landwirtschaftsministers Wolfram Günther (Grüne) statt.

90 Millionen Euro für die Förderung von Flächen für den Insektenschutz

Gitta Connemann

Der Vorschlag der Agrarpolitiker von CDU/CSU lautet: Im Sonderrahmenplan "Insektenschutz" der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur (GAK) wird ein neuer Fördertatbestand geschaffen. Daraus sollen Erschwernisse im Pflanzenschutz ausgeglichen werden. „Dafür gibt es frisches Geld, nämlich 65 Millionen Euro pro Jahr – ausschließlich für die Landwirte, deren Flächen betroffen sind“, erläuterte Connemann.

Mit der Ko-Finanzierung der Länder stünden bis zu 90 Millionen zur Verfügung. Und dies langfristig, ohne Deckelung und als Pauschalbeträge, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende. 

Länder sollen sich in dieser Woche klar zur Finanzierung bekennen

Albert Stegemann, CDU

Unionsagrarsprecher Stegemann erklärte, mit der geforderten Erweiterung des Sonderrahmenplans Insektenschutz würden Flächen in Natura 2000-Gebieten oder im Anwendungsbereich der Wasserrahmenrichtlinie förderfähig. Dazu müssten sich die Länder in dieser Woche auf der Agrarministerkonferenz bekennen. Zudem müssten sich das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesfinanzministerium auf Eckpunkte für den Sonderrahmenplan einigen.

„Wenn die Eckpunkte vorliegen und die AMK ein Bekenntnis ablegt, dass effektiver Insektenschutz nur durch und mit den landwirtschaftlichen Betrieben gelingen kann, haben wir eine belastbare Entscheidungsgrundlage“, sagte Stegemann. Dann könne die Union dem Gesetz zustimmen. „Denn dann können wir sowohl den Landwirten in Ländern wie Niedersachen, Bayern und Baden-Württemberg, die bereits heute Länderprogramme aufgesetzt haben, als auch denen in den anderen 13 Bundesländern ein echtes Angebot machen, um die absehbaren Einkommensrückgänge abzufedern.“

Connemann: Wollen Zusage des Ausgleichs schwarz auf weiß

Connemann unterstrich, das Insektenschutzpaket aus Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und Bundesnaturschutzgesetz schränke die Bewirtschaftung der Flächen durch die Landwirte ein. „Wir Agrarpolitiker können dem Gesetz nur zustimmen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind – und die brauchen wir schwarz auf weiß“, so Connemann.

Eine gesetzliche Verankerung eines Ausgleichsanspruchs im Pflanzenschutzrecht sei aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt worden. „Jetzt sind wir mit einem alternativen Vorschlag auf der Zielgeraden.“ Für die Union sei entscheidend, dass die Landwirte einen Erschwernisausgleich erhielten.

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