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CO2-Bepreisung

CO2-Steuer kommt auf Alt- und Restholz

Holzmüll auf einem Schrottplatz
am Freitag, 21.10.2022 - 15:03 (1 Kommentar)

Der Bundestag hat die CO2-Bepreisung auf Abfälle und Müll beschlossen.

Als „fatal“ bewertet der Zentralverband Gartenbau (ZVG) die Entscheidung des Bundestags, auf Alt- und Restholz ab 2024 eine CO2-Steuer einzuführen. „Ein nachhaltiger Brennstoff wird unnötig“, so eine ZVG-Sprecherin gegenüber dem Wochenblatt. Wie hoch diese Verteuerung im Einzelnen ausfallen wird, hängt laut ZVG allerdings vom genauen Emissionsfaktor ab, der noch verabschiedet werden muss.

Am Donnerstag (20.10.) hatten die Abgeordneten von SPD, Grüne und FDP die Erweiterung der CO2-Bepreisung im Brennstoffemissionshandelsgesetz beschlossen. CDU/CSU, AfD und Die Linke stimmten gegen das Gesetz. Es sieht zudem vor, ab 2024 die Müllverbrennung in die CO2-Bepreisung einzuschließen und die Kohle ab 2023. 

Die Erhöhung von 30 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid auf 35 Euro kommt zum 1. Januar 2024 - ein Jahr später als ursprünglich geplant.

Höhere Kosten erschweren Nutzung

Bereits im Vorfeld der Entscheidung hat der ZVG vor einer CO2-Steuer auf Altholz gewarnt. Die Verbrennung von Altholz der sogenannten Kategorie A I in Feuerungsanlagen ist im Gartenbau relevant. Darunter fallen viele Anlagen, die nicht mit Waldholz, sondern mit Holz von Altpaletten, Balken aus Abrissmaßnahmen, unbelasteten Holzabfällen aus der Möbelherstellung und Sägewerken etc. heizen. Mit dem Bundestagsbeschluss sei ein wichtiger nachhaltiger Verwertungsweg und die Nutzung regenerativer Energien über einen enormen Kostenanstieg deutlich erschwert, so der ZVG.

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