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Corona-Krise soll Warenverkehr mit Lebensmitteln nicht gefährden

Ein Lebensmittel-Sattelzug am Brenner
am Mittwoch, 22.04.2020 - 10:52 (Jetzt kommentieren)

Die EU-Kommission hat die Regeln für den Warenverkehr von Agrarprodukten erleichtert. Auch die G20-Minister wollen den freien Handel in der Corona-Krise stärken.

Die EU-Kommission hat die Regeln für die gegenseitige Anerkennung von Waren im europäischen Binnenmarkt vereinfacht. Das soll den Warenverkehr vor allem von landwirtschaftlichen Erzeugnissen erleichtern, um die Marktversorgung in der Corona-Krise aufrechtzuerhalten.

Zudem haben sich die Agrarminister der G20 gestern darauf verständigt, dass Exportrestriktionen nur als Notfallmaßnahmen unter engen Voraussetzungen möglich sein sollen. Exportbeschränkungen müssen gemäß einer gemeinsamen Erklärung „verhältnismäßig, transparent, übergangsweise und konform zu den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO)“ sein.

Russland, der weltweit größte Weizenexporteur und Mitglied der G20, hat Ende März die Ausfuhr von Getreide beschränkt und damit die Getreidemärkte in Turbulenzen versetzt.

Freiwillige Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton

Nach der neuen EU-Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Waren ist der Verkauf von Produkten im gesamten Binnenmarkt erlaubt, wenn sie in einem EU-Land rechtmäßig verkauft werden. Das Prinzip greift aber nur für Güter, für die auf europäischer Ebene keine harmonisierten Regeln festgelegt wurden. Pflanzenschutz- oder Düngemittel, für die es eine Harmonisierung durch eigene EU-Verordnungen gibt, profitieren daher von den Erleichterungen nicht.

„Ein starker Binnenmarkt ist Europas bestes Instrument, um aus der beispiellosen Krise, die durch das Coronavirus verursacht wurde, herauszukommen“, sagte Binnenmarktkommissar Thierry Breton.

Unternehmen können künftig eine freiwillige „Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung“ vorlegen, um gegenüber zuständigen nationalen Behörden nachzuweisen, dass ihre Produkte in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig verkauft werden.

Wenn Unternehmen der Marktzugang für ihre Produkte verweigert oder eingeschränkt wird, können sie solche Entscheidungen bei SOLVIT, dem Netzwerk der Europäischen Kommission für solche Probleme, anfechten.

G20 wollen Exportrestriktionen nur als letztes Mittel

BMEL Klöckner in der G20-Videokonferenz zu Corona

Die G20-Agrarminister berieten gestern in einer Sondersitzung per Video über die Konsequenzen der Pandemie für die Agrarmärkte und Lieferketten. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner warnte davor, den globalen Handel mit Lebensmitteln zu beschränken: „Freier Handel bedeutet auch und gerade in Krisenzeiten Ernährungssicherung.“

In einem gemeinsamen Kommuniqué vereinbarten die G20-Agrarminister unter anderem:

  • Exportrestriktionen sollen nur als Notfallmaßnahmen unter engen Voraussetzungen möglich sein
  • das G20-Agrarmarktinformationssystem AMIS soll gestärkt werden,
  • Lebensmittelverschwendung und -verluste werden bekämpft,
  • eine enge Kooperation der G20-Agrarminister zur ständigen Anpassung der Covid-19 Maßnahmen.

Hintergrund und Mitglieder: G20 auf einen Blick

Die G20 wurden 1999 als informelles Forum für die internationale wirtschaftliche und währungspolitische Zusammenarbeit gegründet. Die 20 führenden Industrie- und Schwellenländer stehen für fast zwei Drittel der Weltbevölkerung, über 80 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts und drei Viertel des Welthandels. Im Agrarbereich stehen sie für 60 Prozent der weltweiten Anbauflächen und 80 Prozent des Welthandels mit Lebensmitteln.

G20-Mitglieder sind:

  • Argentinien
  • Australien
  • Brasilien
  • China
  • Deutschland
  • Europäische Union (EU)
  • Frankreich
  • Indien
  • Indonesien
  • Italien
  • Japan
  • Kanada
  • Mexiko
  • Russland
  • Saudi-Arabien
  • Südafrika
  • Südkorea
  • Türkei
  • Vereinigtes Königreich (UK)
  • Vereinigte Staaten (USA)
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