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+++ Corona-Testpflicht - Update vom 31. Mai +++

Corona: Auch Landwirte müssen Mitarbeitern Tests anbieten

Corona-Schnelltest
am Montag, 31.05.2021 - 09:30 (1 Kommentar)

Die Pflicht zum Angebot kostenloser Corona-Tests für Arbeitgeber gilt auch für Landwirtschaftsbetriebe. Bundesarbeitsminister Heil hat nun angekündigt, die Testpflicht über den 30. Juni hinaus zu verlängern.

Heil-Hubertus-Bundesarbeitsminister

Arbeitgeber sind verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- und Schnelltests auf eine Infektion mit dem Corona-Virus anzubieten. Das sieht die Corona-Arbeitsschutzverordnung von Mitte April vor.

Die Regelung gilt auch für landwirtschaftliche Betriebe. Eine Ausnahme für Kleinstbetriebe mit wenigen Angestellten gibt es nicht.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat nun angekündigt, die ursprünglich bis zum 30. Juni bestehende Verordnung zu verlängern. Er rechne damit, "dass die Testangebotspflicht auch über den Sommer hinaus uns mithelfen muss, das Infektionsgeschehen im Griff zu halten", sagte Heil vergangene Woche in Berlin, schreibt die Süddeutsche Zeitung. Die Testangebotspflicht und andere Schutzregeln würden über die aktuell geltende Befristung 30. Juni hinaus gebraucht.

Hubertus Heil reagierte damit auf eine Aufforderung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), die Home-Office-Pflicht und die Testpflicht in den Betrieben wegen der sinkenden Infektionszahlen aufzuheben. 

Landwirtschaft: Wer trägt die Kosten für die Corona-Tests?

Ein Corona-Test muss den Mitarbeitern grundsätzlich mindestens einmal pro Woche angeboten werden. Die Verordnung unterscheidet nicht, ob es sich dabei um sozialversicherungspflichtig angestellte Mitarbeiter, Auszubildende oder 450-Euro-Aushilfen handelt.

Eine Testpflicht besteht für den Arbeitnehmer nicht. Die Kosten für den Test muss der Arbeitgeber tragen.

Für besonders gefährdete Mitarbeiter muss sogar zweimal pro Woche die Möglichkeit zum Testen angeboten werden. Dazu zählen zum Beispiel Beschäftigte, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen. Das sind in der Landwirtschaft in der Regel alle ausländischen Saisonarbeitskräfte. Aber auch Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben, wie zum Beispiel Hofladenpersonal, müssen sich mindestens zweimal pro Woche testen können.

Raiffeisenverband fordert Ausgleich der Belastung

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) kritisierte die Testpflicht als nicht praxistauglich. Sie belaste die Wirtschaft über Gebühr, stellte DRV-Hauptgeschäftsführer Henning Ehlers fest. Er forderte, die Regierung sollte für einen Ausgleich sorgen.

Ehlers wies darauf hin, dass für Unternehmen gar nicht ausreichend valide Tests zur Verfügung stehen würden. Die Verpflichtung bedeute einen erheblichen Mehraufwand, sowohl personell als auch finanziell.

Die Bundesregierung veranschlagt die Kosten für einen Testsatz auf 5 Euro. Einschließlich des Mehraufwands für die im Selbsttest durchgeführten Tests werden vom Bund pro Test und Mitarbeiter 10 Euro angenommen. Wer als Landwirt also beispielsweise 20 Saisonarbeitskräfte beschäftigt und diese das Pflichttestangebot zweimal wöchentlich annehmen, erfährt durch die Regelung durchaus nennenswerte Zusatzkosten.

Die Pflicht zum Angebot von Corona-Tests soll gemäß der Verordnung bis zum 30. Juni 2021 gelten.

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