„Die von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner angekündigte erneute Verschärfung der Düngeverordnung bedeutet erhebliche Einschnitte in die landwirtschaftliche Praxis und damit auch für unsere Mitgliedsunternehmen“, sagte DRV-Hauptgeschäftsführer Dr. Hennig Ehlers während der Bilanz-Pressekonferenz des Raiffeisenverbandes.
Schärfere Verordnung trifft Veredlung
Die EU-Kommission hält die erst Mitte 2017 veröffentlichte Düngeverordnung nicht für ausreichend zur Umsetzung der Europäischen Nitratrichtlinie. Deshalb droht sie mit der Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens.
Eine verschärfte Verordnung würde besonders Veredelungsbetriebe in viehstarken Regionen, aber auch Gemüsebauern in Gegenden mit geringen Niederschlagsmengen oder sehr durchlässigen Böden treffen.
„Die genossenschaftlichen Bezugs-, Absatz- und Vermarktungsunternehmen sind zwar nur mittelbar, dennoch nicht weniger stark betroffen. Sie rechnen mit Umsatzverlusten und Minderauslastung ihrer Anlagen“, führte Ehlers aus.
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Letzte Änderungen wirken noch gar nicht
Der DRV hält die aktuellen Forderungen der Kommission für verfrüht. Ehlers sagte dazu: „Mit dem Inkrafttreten der aktuell geltenden Düngeverordnung haben die Landwirte begonnen, ihr betriebliches Nährstoffmanagement und die Ausbringtechnik konsequent auf den Schutz des Grundwassers auszurichten.
Bis die ergriffenen Maßnahmen Wirkung zeigen, können jedoch einige Jahre vergehen. Eine kritische Evaluation nach fünf bis sieben Jahren wäre sicherlich hilfreicher gewesen als diese theoretische Entscheidung am grünen Tisch.“
Änderung des Baurechts erfoderlich
Von der Politik fordert der DRV Hilfen bei der Selbsthilfe. So muss beispielsweise das Baurecht geändert werden. Erst dann könne auch in Ackerbauregionen Wirtschaftsdünger zwischengelagert werden. Hierdurch kann der Transport ganzjährig erfolgen. Nicht zielführend sind dagegen länderspezifische Detailanforderungen zum Beispiel bei der Dokumentation.
Der DRV warnt ausdrücklich vor Kleinstaaterei. Ehlers sagte: „Es gibt genügend Unternehmen, die die Landwirte bei der Einhaltung der extrem komplizierten Regelungen unterstützen. Denen sollte man nicht ohne Not die Geschäftsgrundlage entziehen.“