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Nährstoffrichtlinie

Düngegesetz: Diese Länderforderungen lehnt die Regierung ab

am Montag, 22.02.2016 - 10:00 (Jetzt kommentieren)

Die Bundesregierung lehnt viele der rund 20 Länderforderungen nach Änderungen ihres Entwurfs für eine Novelle des Düngegesetzes ab, bei einigen zeigt sie Kompromissbereitschaft. Das geht aus der Gegenäußerung der Regierung zur Stellungnahme des Bundesrats hervor.

Durch die geplante Novelle der Düngeverordnung bedarf es einer Ergänzung der Zweckbestimmung und der Verordnungsermächtigungen des Düngegesetzes. Daher muss zuerst das Düngegesetz entsprechend novelliert werden und in Kraft getreten sein, bevor die novellierte Düngeverordnung in Kraft treten kann.

Das parlamentarische Verfahren zur Novelle des Düngegesetzes kommt allmählich in Gang, schreibt Agra-Europe (AgE). Zwar steht die Erste Lesung des Gesetzentwurfs derzeit nicht wie zunächst von der Koalition vorgesehen in dieser Woche auf der Tagesordnung des Bundestages. Allerdings haben sich die Fraktionen bereits im Grundsatz auf eine Öffentliche Anhörung zu der geplanten Neuregelung verständigt. Diese soll am 14. März stattfinden. Ob der Gesetzentwurf in der Woche dann auch im Plenum beraten wird, steht bislang noch nicht fest.

Vergangenen Mittwoch bezog die Bundesregierung in einer Stellung zu Länderforderungen nach Änderungen des momentanen Entwurfs des Düngegesetzes.

Stellungnahme zum Düngegesetz

  • Hier stimmt die Bundesregierung zu: In ihrer Gegenäußerung zum Bundesratsbeschluss zeigt sich die Bundesregierung einverstanden mit dem Ländervorschlag, eine Möglichkeit zur Regelung der Lagerkapazität für Gärrückstände aus dem Betrieb einer Biogasanlage zu schaffen. Einer geforderten Beteiligung der Länder am Nationalen Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrat stimmt die Regierung "im Grundsatz" zu. Offen steht sie auch der Forderung gegenüber, den Düngebehörden bei der Überwachung Einsicht in die Erkenntnisse von Bau- und Immissionsschutzbehörden zu gewähren.
     
  • Hier zeigt sich die Bundesregierung kompromissbereit: Den Vorschlag eines bundeseinheitlichen Rechtsrahmens für ein freiwilliges Gütesicherungssystem bei der Verwendung von Wirtschaftsdünger will die Regierung ebenso prüfen wie die Länderforderung nach höheren Bußgeldern.
     
  • Diese Vorschläge lehnte die Bundesregierung ab: Abgelehnt wird unter anderem die Forderung, den für die Düngeüberwachung zuständigen Behörden Datenzugriff auf Bodenschutzbehörden zu gewähren. Für nicht erforderlich hält die Bundesregierung eine Weitergabe von Daten der Düngebehörden an andere Stellen wie Wasser-, Bau-,Naturschutz- und Abfallbehörden. Keinen Bedarf sieht die Regierung für gesonderte Regelungen beim Vermitteln von Wirtschaftsdüngern.

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