Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sucht nach Alternativen zu den bisherigen Brüsseler Vorgaben für eine Verschärfung der Düngeverordnung. Das Ressort will zwar nach wie vor an dem von der Europäischen Kommission geforderten Abschlag von 20 Prozent vom Bedarf der Stickstoffdüngung in den roten Gebieten festhalten. Die Vorgabe soll nach seinen Vorstellungen jedoch nicht mehr schlagbezogen, sondern im Durchschnitt der Flächen eines Betriebes umgesetzt werden.
BMEL will Betrieben weiter entgegen kommen
Zudem liefert das Agrarressort weitere Vorschläge. Diese betreffen Betriebe, die im Durchschnitt der Flächen in den roten Gebieten nicht mehr als 170 kg Gesamtstickstoff je Hektar ausbringen. So sollen diese Betriebe sowohl von dem 20-prozentigem Abschlag als auch von der geforderten schlagbezogenen Obergrenze für organische Düngemittel in Höhe von 170 kg N/ha ausgenommen werden. Auch für Grünland sollen die beiden Verpflichtungen nicht gelten.
Auch Ausnahmen vom Verbot der Herbstdüngung geplant
Darüber hinaus soll es Ausnahmen vom bislang vorgesehenen Verbot der Herbstdüngung bei Winterraps und bei Zwischenfrüchten in den roten Gebieten geben. Dem BMEL zufolge sollte eine Düngung zulässig sein, wenn gemäß Nmin-Probe nur ein bestimmter Umfang an Stickstoff je Hektar pflanzenverfügbar ist.
BMEL will Vorschläge der EU-Kommission Anfang Juni vorlegen
Dem Vernehmen nach will die Bundesregierung der EU-Kommission Anfang Juni ein kompromissfähiges Angebot vorlegen. Für diese Woche hat Ressortchefin Julia Klöckner ihre Länderkollegen nach Berlin eingeladen, um darüber zu beraten. Schließlich muss das Bundesumweltministerium den Vorschlag mittragen.
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