Wenn die Bundesländer nicht noch mehr tun, um alle Vorgaben der Düngeverordnung in geltendes Recht umzusetzen, dann wird die Europäische Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof auf Erhebung von Zwangsgeldern klagen. Soweit die Drohkulisse, welche die Brüsseler Behörde bereits Ende Juni in einem Schreiben an die Bundesministerinnen für Landwirtschaft und Umwelt, Julia Klöckner und Svenja Schulze, skizziert hat. Am Montag, den 26. Juli, fand ein Gespräch dazu auf Staatssekretärsebene mit einer hochrangigen Vertreterin der EU-Kommission statt.
Mehrere Bundesländer namentlich kritisiert
Wie agrarheute aus Teilnehmerkreisen erfahren hat, wurde im Rahmen des Gesprächs besonderer Druck auf Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, das Saarland und Sachsen ausgeübt. Die EU-Kommission kritisiert insbesondere, dass diese Länder keine von Eutrophierung bedrohten Gebiete („gelbe Gebiete“) ausgewiesen haben, und damit die Bestimmungen der Düngeverordnung nicht korrekt anwenden. Außerdem kritisiert die EU-Kommission, dass mehrere Messstellen mit hoher Phosphat- oder Nitratbelastung außerhalb der ausgewiesenen gelben bzw. roten Gebiete liegen. Betroffen von dieser Kritik sind fast alle Bundesländer mit Ausnahme Bremens.
Zwangsgelder nach der Bundestagswahl?
Die EU-Kommission erhielt im Gespräch ihre Drohung aufrecht, Zwangsgelder vor dem Europäischen Gericht einzuklagen, sollten die Bundesländer ihre Abweichung von den Vorgaben der Düngeverordnung nicht besser begründen. Formal erfordert so ein Schritt einen Beschluss des Kollegiums der EU-Kommissare. Wegen der Sommerferien in Belgien findet die nächste Sitzung voraussichtlich frühestens am 8. September statt. Mögliche Strafen können also frühestens nach der Bundestagswahl verhängt werden.
Noch mehr Druck auf die Länder
Offiziell äußerte sich bislang nur Niedersachsen gegenüber agrarheute. Eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums zeigte sich „weiterhin optimistisch, dass Niedersachsen die Vorgaben zur Ausweisung der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete erfüllt“.
Inoffiziell bezeichneten Vertreter mehrerer Länder den Termin übereinstimmend als Versuch, Druck aufzubauen, um die jeweilige Landesgesetzgebung zur Umsetzung der Düngeverordnung erneut nachzuschärfen. Brüssel komme der „Schwarze Peter“ zu, erklären zu müssen, warum jetzt hoher Handlungsbedarf bestehe.
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