Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat seine Forderung nach grundsätzlichen Korrekturen an der vorgesehenen Novelle der Düngeverordnung bekräftigt. In einer Erklärung verlangt das DBV-Präsidium folgende Änderungen, bevor der Gesetzgeber die Novelle im Frühjahr verabschiedet.
Das Gesetzgebungsverfahren könnte schwierig werden. So haben einige Bundesländer ihren Widerstand im Bundesrat angekünigt.
- Neujustierung der Roten Gebiete
- eine konzertiertes Messstellen-Überprüfungsprogramm von Bund und Ländern,
- Alternativen und Ausnahmemöglichkeiten für die geplante pauschale Deckelung der Düngung von 80 Prozent des Nährstoffbedarfs sowie
- Verzicht auf das geplante Verbot der Andüngung von Zwischenfrüchten.
Grünlanddüngung in Roten Gebieten muss bundesweit erlaubt sein
Zwar müsse es das Ziel sein, Strafzahlungen aus Brüssel abzuwenden und die gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Deutschland und der EU zu beenden, räumt das DBV-Präsidium ein. Gleichzeitig müsse jedoch vermieden werden, „dass das Düngerecht ohne qualifizierte Folgenabschätzung im Eilverfahren durchgewunken und die fachlichen Grundsätze einer ordnungsgemäßen Düngung und eines präzisen Gewässerschutzes dem politischen Druck geopfert werden“, heißt es in der Erklärung.
Anstatt der geforderten Begrenzung der Düngung unterhalb des Pflanzenbedarfs verlangt der Bauernverband eine verpflichtende Umsetzung von kooperativen Gewässerschutzmaßnahmen. Eine Ausnahme für das Grünland von der Deckelung der Düngung müsse generell gelten und nicht nur als Länderoption.
Übergangsfristen nötig
Für unerlässlich hält das Präsidium angemessene Übergangsfristen für anstehende Verschärfungen sowie eine wirksamem Förderung.
Schließlich müssten Vorschläge wie vier verschiedene Hangneigungskulissen am Gewässerrand mit jeweils unterschiedlichen Vorgaben deutlich vereinfacht werden.
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