Anfang Juli hat der Bundesrat unter Murren einer Neuregelung der Ausweisung roter und gelber Gebiete als Teil der Düngeverordnung zugestimmt (AVV GeA). Im Raum stand dabei auch die Drohkulisse eines Urteils des europäischen Gerichtshofs wegen Verletzung der Nitratrichtlinie vom Juni 2018. Passt die Bundesrepublik ihre Regeln nicht an, so droht die EU-Kommission Deutschland mit Strafzahlung. Die gleiche Argumentation hatte bereits die ehemalige Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner genutzt, um Änderungen bei der Umsetzung der Düngeverordnung in Deutschland zu rechtfertigen.
Bundeslandwirtschaftsministerium suggeriert Ende des Vertragsverletzungsverfahrens
Anlässlich der Entscheidung des Bundesrates hatte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir in einer Pressemitteilung gesagt: „Endlich haben wir gemeinsam mit den Ländern die Ziellinie überquert! Einen zehnjährigen Konflikt mit Brüssel in nur sechs Monaten lösen – das war ein politischer Sprint. Die neuen Vorgaben geben unseren Landwirtinnen und Landwirten Klarheit und Sicherheit, so dass sie ihre Anbau- und Düngeplanung verlässlich machen können. Das sind wir ihnen nach dem langen Hickhack und falschen politischen Versprechungen auch schuldig. Gleichzeitig räumen wir die drohenden Strafzahlungen ab.“ Allerdings zeigt sich auf Nachfrage von agrarheute bei der EU-Kommission, dass die drohenden Strafzahlungen mit der Neuregelung bei der Düngeverordnung keineswegs heute schon „abgeräumt“ sind.
EU-Kommission wartet mit Ende des Vertragsverletzungsverfahrens
Ein Sprecher der EU-Kommission erklärte auf Nachfrage gegenüber agrarheute, dass das Vertragsverletzungsfahren allein mit der Verabschiedung der Neuregelung bei der Düngeverordnung in Form der AVV GeA noch nicht erledigt sei. Er sagte: „Die Kommission stand bezüglich der verabschiedeten Regelung auf Bundesebene in engem Kontakt mit den deutschen Behörden. Diese ist ein positiver erster Schritt. Wir warten nun auf deren zufriedenstellende Umsetzung auf Länderebene, so dass die Beanstandungen des [Europäischen, Red.] Gerichtshofes vollständig ausgeräumt werden.
Worauf wird die EU-Kommission besonders achten?
Der Sprecher der EU-Kommission führte aus, dass „es kritisch ist, dass die Ausweisungen [der gelben und roten Gebiete, Red.] mit den Vorgaben der Nitratrichtlinie übereinstimmt, transparent ist und dass, insbesondere die Ausweisung der Messstationen die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift [AVV GeA, Red.] einhält. Wir erwarten außerdem. dass Deutschland besonderes Augenmerk darauf legt, , regelmäßig über die Entwicklung der Eutrophierung in Ost- und Nordsee zu berichten.“
Was bedeuten die Anmerkungen der EU-Kommission?
Die vollständige Umsetzung der Neuausweisung gelber und roter Gebiete im Rahmen der Düngeverordnung soll laut neuer AVV GeA bis Ende 2028 erfolgen. Bis Ende 2024 sollen die Länder ein umfassendes Messnetz aufgebaut haben. Spätestens zum 31. Dezember 2028 muss dann bundesweit das sogenannte geostatistische Regionalisierungsverfahren zur einheitlichen Interpretation der Werte des Messnetzes angewendet werden. Erst dann ist die AVV GeA vollständig umgesetzt und erst dann kann die EU-Kommisson beurteilen, ob die Umsetzung ausreicht, um die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes als erfüllt zu betrachten. Die Größe der roten und gelben Gebiete kann unterdessen alle vier Jahre angepasst werden.
Was, wenn nicht alle Länder gleich schnell arbeiten?
Offen ist was passiert, wenn nicht alle Bundesländer die Vorgaben der AVV GeA ungefähr gleich schnell ausarbeiten und beispielsweise entsprechend neue Messstellen einrichten. Die Verwaltungsvorschrift sieht die Einrichtung eines ausreichenden Messnetzes bis Ende 2024 vor. Doch was passiert, wenn einzelne Bundesländer diese Ziel erreichen und andere nicht? Landwirte hatten in der Vergangenheit immer wieder etliche Nitratmessstellen als fehlerhaft kritisiert. Wird, wenn die umfassende Aktualisierung des Messnetzes nicht rechtzeitig gelingt, die EU-Kommission Strafzahlungen gegen die Bundesrepublik erwirken? Der Sprecher der EU-Kommission verweist dazu auf die Praxis der Umsetzung von Richtlinien wie der Nitratrichtlinie in nationales Recht: Ansprechpartner für die Kommission ist der Bund, er muss dafür sorgen, dass die Länder die europäischen Vorgaben umsetzen.
Wann kommt die Derogationsregel in der Landwirtschaft wieder?
Im Rahmen der Gespräche um die Novellierung der Düngeverordnung hieß es aus politischen Kreisen in den vergangenen Jahren immer wieder, dass eine Wiedereinführung der Derogationsregel zur Ausbringung von Gülle auf Grünland frühestens dann kommen könne, wenn Deutschland seine Verpflichtungen im Rahmen der Nitratrichtlinie erfülle. Die Frage von agrarheute an den Sprecher der EU-Kommission, ob nach der Verabschiedung der AVV GeA Deutschland nun wieder eine Derogationsregel einführen könne, ließ dieser unbeantwortet.
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