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Düngeverordnung: Bayerns Bauern klagen gegen rote Gebiete

Gülle Düngung Düngeverordnung
am Mittwoch, 08.12.2021 - 10:40 (Jetzt kommentieren)

Auch in Bayern klagen Landwirte jetzt gegen die Ausweisung der roten und gelben Gebiete nach der neuen Düngeverordnung.

Bis Anfang dieser Woche haben zehn Betriebe Klagen gegen die aktuellen Gebietskulissen der Düngeverordnung beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht und einen Normenkontrollantrag gestellt. Bis zum Ablauf der Klagefrist am 23. Dezember 2021 dürften weitere Klagen folgen. Das teilte der Bayerische Bauernverband (BBV) jetzt mit.

Die klagenden Landwirte haben sich in Interessengemeinschaften zusammengeschlossen. Ihr Ziel ist, dass die Ausführungsverordnung des Landes zur Umsetzung der bundesweit geltenden Düngeverordnung für unwirksam erklärt wird, weil die Ausweisung der roten und gelben Gebiete nach ihrer Auffassung den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung (AVV) nicht entspricht. Sollten die Klagen erfolgreich sein, müssten die nitratsensiblen und eutrophierten Gebiete neu ausgewiesen werden.

In Mecklenburg-Vorpommern hatten ähnliche Klagen gegen die dortigen Bestimmungen des Landes zur Ausweisung roter und gelber Gebiete bereits Erfolg. Anfang November kippte das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald die Landesdüngeverordnung.

Landwirte untermauern ihre Klagen mit wissenschaftlichen Gutachten

Der Bayerische Bauernverband hat die Gründung der Interessengemeinschaften im Freistaat materiell und geistig unterstützt. Viele dieser Interessengemeinschaften haben hydrogeologische Gutachten in Auftrag gegeben. Die Gutachten überprüfen, ob die Gebietsausweisung in Bayern den Vorgaben der bundeseinheitlich geltenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung entsprechen.

Gleichzeitig haben die Interessengemeinschaften Stützmessstellen gesucht, um den Behörden bei der fachlichen Beurteilung der Gebietskulisse zusätzliche Hilfestellung geben zu können. Auch Standorte für eine von der Landesregierung im Herbst 2019 zugesagte deutliche Erhöhung der Zahl der Messstellen auf 1.500 wurden seitens der Interessengemeinschaften vorangetrieben.

Klagen als letzter Ausweg

Wie der BBV weiter erläuterte, haben viele der Interessengemeinschaften nach Fertigstellung der Gutachten durch Petitionen auf die festgestellten Defizite und die notwendigen Veränderungen hingewiesen. Dadurch seien aber keine Verbesserungen erreicht worden.

Vielmehr hätten viele Interessengemeinschaften den Eindruck, dass ihre Vorschläge zu Stützmessstellen unter vorgeschobenen Gründen abgelehnt oder gar ignoriert werden. Auch von den vor zwei Jahren von der Staatsregierung zugesagten neuen Messstellen sei nur ein Bruchteil erstellt worden.

Viele Landwirte seien zudem verärgert, dass die aktuellen Regelungen keine Befreiungsmöglichkeiten für Betriebe vorsehen, die über einzelbetriebliche Daten eine gewässerschonende Wirtschaftsweise belegen können.

Nitratrichtline umsetzen, ohne Existenzen zu vernichten

Die neue Düngeverordnung des Bundes ist im Mai 2020 in Kraft getreten. Sie verschärft eine erst 2017 novellierte Fassung des Düngerechts. Zum Jahreswechsel 2020/21 hatten die Bundesländer neue Gebietskulissen mit zusätzlichen Düngeauflagen ausgewiesen.

Der BBV betont, Ziel der EU-Nitratrichtlinie sei, den Gewässerschutz zu gewährleisten und nicht landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Existenz zu vernichten. Dementsprechend müsse es parallel zu den jetzt erhobenen Klagen unverändert darum gehen, schnell eine geeignete Vorgehensweise für die Zukunft zu finden.

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