Die Gespräche zu Düngeverordnung zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit der EU-Kommission geführt haben, sind abgeschlossen. Die EU-Kommission wird auf Grundlage der vorliegenden Verordnung keine Klage einleiten, teilt ein BMEL-Sprecher mit.
Das Bundeskanzleramt hat die Düngeverordnung nun dem Bundesrat zugeleitet. Zuvor haben noch das Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium zugestimmt.
Brüssel duldet keine Verzögerung mehr
Nun sind die Länder am Zug. Vorgesehen ist, dass sich der Bundesrat in seiner am 3. April 2020 mit dem Verordnungsentwurf befasst. Damit wird auch der von der EU-Kommission vorgegebene Zeitplan eingehalten.
Die Kommission hat laut BMEL-Sprecher unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie keine weitere Verzögerung des Rechtssetzungsverfahrens akzeptiert. Falls der Bundesrat im April keinen Beschluss fasse, sei sie gezwungen, das Klageverfahren einzuleiten.
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Bundeseinheitliche Regeln für Rote Gebiete geplant
In den vergangenen Wochen gab es zwischen den beiden Ministerien (BMEL, BMU) und der EU-Kommission intensive Gespräche über die notwendigen Anpassungen.
Laut Bundesministerin Julia Klöckner wird es nun per Verwaltungsvorschrift möglich sein, bundeseinheitliche Kriterien in Bezug auf Gebietskulissen und Messstellen in den Bundesländern festzulegen.
Das unterschiedliche Vorgehen in den Ländern hat bei vielen Landwirten zu verständlichen Protesten geführt. Durch die verpflichtende Binnendifferenzierung von belasteten Grundwasserkörpern erfolgt die Ausweisung der Gebiete mit zusätzlichen Auflagen (so genannte ‚rote Gebiete‘) künftig passgenauer und am Verursacherprinzip orientiert.
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