Die aus Brüssel gesetzte Frist zur Einreichung der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Gebietsabgrenzung endet heute. Derzeit sind bundesweit rund 2 Millionen Hektar als rote Gebiete ausgewiesen.
In den letzten Wochen verhandelten die beteiligten Ministerien mit der Generaldirektion Umwelt (DG ENVI) der Kommission, um die bisherigen Bedenken aus Europa gegen die Neuregelung auszuräumen. Ob die Kommission den nunmehr präsentierten Vorschlag akzeptiert, ist allerdings offen. Mögliche Strafzahlungen für Deutschland von rund 850 000 Euro am Tag stehen damit weiter im Raum.
Drohendes Ende des Verursacherprinzips
Die Brüsseler Kommissionsbeamten hatten dem Vernehmen nach unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass sie die sogenannte Emissionsmodellierung bei der Gebietsausweisung als nicht vereinbar mit der EU-Nitrat-Richtlinie ansehen und nicht mehr akzeptieren wollen. Diese Haltung sei als klar und nicht verhandelbar gegenüber der deutschen Seite kommuniziert worden, hieß es.
Die Emissionsmodellierung berücksichtigt landwirtschaftliche Emissionen bei der Gebietsausweisung und soll so für mehr Verursachergerechtigkeit bei der Abgrenzung der belasteten Gebiete sorgen. Die Anwendung hat dazu geführt, dass sich die roten Gebiete in Deutschland insgesamt mehr als halbiert haben. Nicht in Frage gestellt wird von der EU-Kommission die Binnendifferenzierung der roten Gebiete. Diese soll künftig auf der Grundlage der Nitratkonzentration in Grundwassermessstellen erfolgen.
Deutscher Bauernverband (DBV) warnt vor Aufhebung der Gebietsabgrenzung durch Gerichte
Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbands (DBV), sieht in der geplanten neuen Gebietsabgrenzung „das Gegenteil von Klarheit“ und massiven Unmut bei den Bauern: „Für die Ausweisung riesiger roter Gebiete nur auf der Basis von statistischen oder mathematischen Verfahren und vor allem ohne Berücksichtigung des Verursacherprinzips haben wir kein Verständnis.“
Nicht verhältnismäßig seien laut Krüsken die weitreichenden Einschränkungen ohne Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Zusammenhänge. Daher sei zu erwarten, dass Gerichte sich mit der Gebietsabgrenzung beschäftigen müssen. Stattdessen solle ein breites Messstellennetz genutzt werden, um die Gebietsabgrenzung genau und differenziert vorzunehmen.
„Wenn mit der neuen Gebietsabgrenzung Landwirte ungerechtfertigt in großen pauschalen Gebieten mit zusätzlichen Auflagen überzogen werden, ist dies die Verantwortung der Länder, zu wenige Messstellen für eine genaue Binnendifferenzierung eingerichtet zu haben. Eine enge räumliche Abgrenzung von Grundwasserkörpern ist wasserwirtschaftlich geboten, vermeidet Übermaßregelungen und ist auch von der EU-Kommission ausdrücklich unterstützt worden“, sagt Krüsken.
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