Erst haben die Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft die Länder nur widerwillig in die Diskussion um die Reform der Düngeverordnung eingebunden. Dann haben sie eine Entscheidung im Bundeskabinett mit fadenscheinigen Verfahrenstricks vermieden, um nicht selber für die Verschärfungen verantwortlich zu sein. Danach haben sie alle Änderungsvorschläge der Länder abgelehnt. Jetzt haben die Länder den Schwarzen Peter, und sollen am Freitag den Schlamassel im Bundesrat offiziell absegnen. Und immer war das Argument des Bundes: Wenn ihr das nicht tut, dann verhängt die EU ihre Strafzahlungen.
Ohne Wasserhaushaltsgesetz geht es nicht
Doch braucht die Reform der Düngeverordnung auch eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, weil darin die Neuregelungen zu den Gewässerrandstreifen festgeschrieben werden. Diese Neuregelung muss, laut Auskunft des Bundesumweltministeriums, bis 3. April beschlossen werden, wenn die Strafen vermieden werden sollen. Allerdings muss hier auch der Bundestag zustimmen: Und der hat das Thema diese Woche nicht auf der Agenda. Damit kann das Parlament frühestens in der Sitzungswoche ab 20. April zustimmen, deutlich nach dem Stichtag der EU-Kommission. Auch die Länder könnten damit die Befassung am Freitag absagen, ohne als Blockierer dazustehen – das Gesamtpaket kann ohnehin erst Ende April geschnürt werden.
Es braucht Dialog von Bund, Ländern und EU-Kommission
Dieses kurze Zeitfenster sollte genutzt werden, um endlich das zu tun, was zur Reform der Düngeverordnung schon längst hätte geschehen sollen: Alle politischen Beteiligten müssen endlich miteinander reden. Videokonferenzen funktionieren ja trotz Corona noch. Die Länder sollten daran interessiert sein, weil sie nicht mehr die Buhmänner sein würden, bei denen auch noch die Klagen der Landwirte auf den Tischen landen – und denen die Landesfläche zum roten Gebiet wird, wenn sie die geforderte Binnendifferenzierung nicht innerhalb von sechs Monaten schaffen. Die EU-Kommission, weil es in ihrem Interesse ist, in der aktuellen Krise nicht als die eiskalten Formalisten dazustehen, die mit Brachialgewalt Entscheidungen in den EU-Staaten durchprügeln. Und der Bund, weil eine fachlich saubere Regelung nicht nur für die Bauern, sondern auch für das Grundwasser sinnvoll ist.
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