Darauf deuten zumindest Äußerungen von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf Twitter hin. „Im jahrelangen Nitrat-Streit mit Brüssel zeichnet sich eine Lösung ab“, schrieb Özdemir am Dienstagabend. Özdemir erklärte weiter, die Landwirtinnen und Landwirte verdienten einen verlässlichen Rahmen, „lange waren sie Leidtragende einer unseligen Hinhaltetaktik“.
Das Ministerium bestätigte gegenüber dem Pressedienst Agra-Europe, dass die EU-Kommission dem Entwurf der geänderten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) Gebietsausweisung zugestimmt habe. Gleichzeitig habe die Kommission eine zügige Verabschiedung der AVV gefordert.
Die Bundesregierung strebt an, dass der Bundesrat noch vor der Sommerpause über die Neuausweisung abstimmt.
Rote Gebiete werden deutlich ausgeweitet
Die Bundesregierung hatte im Februar neue Vorschläge zur Abgrenzung der Roten Gebiete nach Brüssel geschickt. Deutschlandweit würde die Gebietskulisse durch das neue Verfahren von derzeit rund 2 Millionen Hektar auf 2,7 Millionen bis 2,9 Millionen Hektar anwachsen.
Den Entwurf der Verwaltungsvorschrift hatten die zuständigen Bundesministerien für Umwelt und für Landwirtschaft aber entgegen den üblichen Gepflogenheiten nicht veröffentlicht. Das hatte viel Ärger unter den Bundesländern ausgelöst. Auch über die jüngste Reaktion aus Brüssel wurden die Länder offenbar erst gestern Abend informiert.
Özdemir erleichtert über Einigung mit Brüssel
Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir reagierte erleichtert über die Einigung mit Brüssel, weil damit milliardenschwere Strafzahlungen Deutschlands wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie vermieden werden könnten.
Özdemir appellierte an seine Länderkollegen, der Vorlage zuzustimmen. Dies sei die Voraussetzung, um der Landwirtschaft endlich einen verlässlichen Rahmen zu geben. Nach der früheren „unseligen Hinhaltetaktik“ gegenüber Brüssel brauche es jetzt „Klarheit und Stabilität“, betonte der Minister.
Messnetz soll wesentlich verdichtet werden
Die neue AVV sieht auf Druck der Kommission eine Abkehr vom bisherigen emissionsbasierten Ansatz vor. An dessen Stelle soll ein einheitliches Verfahren mit einem mehrstufigen Ansatz treten. Als Ausgangspunkt für die Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete soll ein von den Bundesländern bis 2024 noch deutlich zu verdichtendes Messnetz dienen, das auf den vorhandenen Messstellen aufbaut.
Ab 2028 sollen die Länder ein geostatistisches Ausweisungsverfahren einführen müssen. Bis dahin dürfen auch andere Verfahren zur Anwendung kommen. Allerdings soll es nicht mehr zulässig sein, dass - wie bisher - mehrere Verfahren gleichzeitig genutzt werden.
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