Die erst 2020 novellierte Düngeverordnung erfüllt nach Auffassung von EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevicius möglicherweise nicht die Anforderungen des EU-Rechts zum Schutz des Grundwassers. In einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vom 24. Juni, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, bemängelt der EU-Kommissar, dass Gebiete mit hoher Nitratbelastung im Grundwasser und schädlicher Nährstoff-Anreicherung in Deutschland nicht korrekt ausgewiesen seien.
Wenn keine Überprüfung erfolge, erwäge er, den Fall wieder vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, schreibt Sinkevicius.
Damit würde Deutschland einer Strafzahlung einen entscheidenden Schritt näherkommen. Der EuGH hatte bereits 2018 festgestellt, dass die Bundesrepublik gegen die europäische Nitratrichtlinie verstoße und Maßnahmen gegen die Verunreinigung des Grundwassers ergreifen müsse.
Zu wenige eutrophierte Gebiete ausgewiesen?
Eine erste Bewertung aus der Kommission habe ergeben, dass belastete Gebiete falsch ausgewiesen würden, heißt es in dem Schreiben. Eine Reihe von Bundesländern - genannt werden Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, das Saarland und Sachsen - habe gar keine eutrophen Gebiete, also Gebiete mit schädlicher Nährstoff-Anreicherung, ausgewiesen, obwohl «Anzeichen von Eutrophierung» vorlägen, bemängelt der Kommissar.
Bund nimmt die Kritik aus Brüssel an der Düngeverordnung "sehr ernst"
Das Bundeslandwirtschaftsministerium erklärte am Dienstag (6.7.) auf Anfrage, dass es die von der EU-Kommission «vorgetragenen Punkte sehr ernst» nehme und bestrebt sei, «in enger Abstimmung» alle offenen Fragen zu klären.
Zugleich verwies das Ministerium auf die Verantwortung der Länder, die mit Nitrat belasteten und durch Phosphat eutrophierten Gebiete korrekt auszuweisen.
Auch das Bundesumweltministerium verwies darauf. Man habe um ein kurzfristiges Gespräch mit der Kommission gebeten, an dem sich auch Vertreter der Bundesländer beteiligen würden, erklärte das Umweltministerium auf Anfrage. «Oberstes Gebot» für alle Beteiligten sei es, Strafzahlungen zu verhindern.
Verwaltungsvorschrift sollte einheitliche Gebietsausweisung sicherstellen
Die neue Düngeverordnung ist am 1. Mai 2020 in Kraft getreten. Sie schränkt die Düngung insbesondere in Gebieten ein, in denen die Nitratbelastung im Grundwasser hoch ist und Oberflächengewässer von Eutrophierung betroffen sind.
Auf der Grundlage der Verordnung erließ die Bundesregierung zudem im vergangenen November eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift, mit der die Ausweisung der Belastungsgebiete durch die Bundesländer harmonisiert werden sollte.
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